5. März 2026

Allgemein

Iran-Krieg und gesperrte Lufträume: Was sagt das Reiserecht?

Die neusten Entwicklungen im Nahen Osten führen seit Tagen zu gesperrten Lufträumen. Betroffen davon sind auch Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die wichtige Knotenpunkte für den Flugverkehr sind. Noch immer sind deshalb viele Reisende gestrandet. Doch wer ist in einem solchen Fall für die Organisation und die Kosten der Rückreise verantwortlich?

Iran-Krieg und gesperrte Lufträume: Was sagt das Reiserecht?

Wie die rechtliche Lage genau aussieht und worauf Reisende jetzt achten sollten, erklärt Reto Ineichen, Rechtsanwalt und Dozent am Kompetenzzentrum Management and Law, in zwei Interviews mit SRF am 3. März in den Sendungen Espresso und 10vor10.

Die wichtigsten Punkte aus beiden Gesprächen des SRF mit dem auf Tourismusrecht spezialisierten Experten haben wir hier zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Reisen gehört zum sogenannten Lebensrisiko. Wer unterwegs ist, trägt in vielen Fällen zunächst selbst die finanziellen Folgen von ungeplanten Ereignissen. Genau deshalb schliessen viele Reisende eine Reiseversicherung ab.

Unterschiede gibt es jedoch je nach Reiseform. Bei Pauschalreisen sind Reiseveranstalter verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden zu unterstützen und Lösungen für die Weiterreise oder den Rückflug zu organisieren. Bei individuell gebuchten Reisen liegt hingegen mehr Verantwortung bei den Reisenden selbst. Manche versuchen zum Beispiel, mit Mietwagen oder Bussen alternative Routen zu finden. Dies ist jedoch nicht immer die sicherste Option und liegt in der eigenen Verantwortung.

Auch die Fluggesellschaften haben unter bestimmten Voraussetzungen Pflichten. Gemäss der europäischen Fluggastrechteverordnung müssen Airlines Unterstützung anbieten, beispielsweise bei der Suche nach einer Weiterreisemöglichkeit oder bei der Organisation von Übernachtungen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Flüge mit europäischen Fluggesellschaften oder für Flüge, die in Europa starten.

Was die aktuelle Lage ausserdem zeigt: Wer derzeit Reisen bucht, deren Flugrouten über den Nahen Osten führen, sollte momentan besonders vorsichtig sein. Da die angespannte Situation bereits bekannt ist, könnten sich Reisende im Fall weiterer Einschränkungen weniger leicht auf aussergewöhnliche Umstände berufen.

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