Kindes- und Erwachsenenschutz,

Weiterbildung

«Kindesschutz bewegt sich quasi auf der Schattenseite der normalen Kindheit»

Ursula Leuthold ist Co-Programmleiterin des CAS Kindesschutz an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und seit Anfang Jahr Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen. Im Interview spricht sie über aktuelle Herausforderungen und darüber, was Fachpersonen heute wissen müssen.

«Kindesschutz bewegt sich quasi auf der Schattenseite der normalen Kindheit»

Frau Leuthold, Sie wurden dieses Jahr in die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) gewählt. Was bedeutet diese Wahl für Sie persönlich?

Für mich bedeutet es vor allem die Möglichkeit, meine Expertise einzubringen – also mein Wissen über den Kindesschutz und über schwierige Lebenssituationen von Kindern. In der EKKJ kann ich diese Perspektiven direkt in politische Diskussionen einbringen. Das ist ein privilegierter Zugang zu Entscheidungsprozessen, die für Kinder und Jugendliche zentral sind. Damit ist aber auch Verantwortung verbunden.

Inwiefern?

Kinder und Jugendliche wachsen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen auf. In der Kommission geht es darum, diese verschiedenen Lebensrealitäten zu berücksichtigen und die Anliegen junger Menschen sichtbar zu machen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die in schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Kinder können von Gewalt und Vernachlässigung betroffen sein. Sie zu schützen, ist eine Verantwortung der Erwachsenen. Dabei sollten wir jedoch nicht vergessen, dass Kinder ihre eigene Sicht auf ihre Lebensrealität haben. Diese Expertise müssen wir Erwachsenen berücksichtigen.

Ursula Leuthold HSLU

Ursula Leuthold

Ursula Leuthold ist Dozentin und Projektleiterin. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit Kinderrechten und Kindesschutz. Sie ist seit 2015 an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit tätig, davor arbeitete sie während sechs Jahren als Sozialarbeiterin FH bei den Sozialen Diensten der Stadt Zürich. Sie verantwortet die beiden Weiterbildungen CAS Kindesschutz und  CAS Kindesvertretung/Verfahrensbeistandschaft.  Zudem engagiert sie sich im Vorstand der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK).

Armut, Social Media und Gewaltfreiheit

Welche Themen stehen derzeit im Fokus?

Ein wichtiges Thema ist aktuell die Armutsprävention. Die EKKJ legt dabei den Fokus auf die Übergänge von jungen Menschen von der Schule in die Ausbildung und von der Ausbildung ins Berufsleben. Diese Übergänge spielen eine wichtige Rolle dabei, ob jemand aus der Armut herauskommt oder nicht. Armut hat auch direkte Auswirkungen auf das Aufwachsen von Kindern. Wenn Eltern unter starkem wirtschaftlichem Druck stehen oder Existenzängste haben, wirkt sich das auch auf das Familienleben aus. Auch Fragen rund um Social Media und die neu im ZGB verankerte Pflicht der Eltern, ihr Kind ohne Gewalt zu erziehen, beschäftigen uns.

In manchen Ländern werden aktuell Social-Media-Verbote für Kinder geprüft oder gar umgesetzt.

Die Kommission hat 2025 dazu ein Positionspapier geschrieben. Sie ist gegen ein solches Verbot, weil es das Recht von Kindern auf Information, Bildung und Teilhabe beschneiden würde. Für einen altersgerechten Zugang braucht es Begleitung, Medienkompetenzförderung, eine griffige Regulierung der Plattformen und partizipativ erarbeitete Regeln: Es ist wichtig, solche Fragen nicht nur aus Erwachsenensicht zu betrachten, sondern auch die Perspektive der jungen Menschen einzubeziehen.

Kindesschutz: Das Kind im Blick behalten

Welche Perspektive bringen Sie persönlich in die Kommission ein?

Mein Schwerpunkt liegt stark auf dem Kindesschutz und damit auch auf Artikel 19 der UNO-Kinderrechtskonvention. Dieser verpflichtet den Staat, Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung oder Misshandlung zu schützen. Mich interessiert besonders die Frage, wie solche Situationen früh erkannt werden können und welche Unterstützungssysteme Familien zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sind sich alle einig, dass Kinder geschützt werden müssen. Die Herausforderung liegt in der praktischen Umsetzung und darin, das Kind mit eigenem Wissen und als handlungsfähig zu erkennen.

Wo sehen Sie aktuell die grössten Herausforderungen in der Praxis?

Kindesschutz bewegt sich häufig auf der «Schattenseite» der Gesellschaft. Wir sprechen viel darüber, wie eine gute Kindheit aussehen soll – über Förderung oder optimale Entwicklungsbedingungen. Gleichzeitig geraten jene Kinder leicht aus dem Blick, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen. Je heller die «normale» Kindheit erscheint, desto schwieriger wird es über die Schattenseiten zu reden. Es kann u.U. für die betroffenen Kinder schwierig sein, weil sie die Idealvorstellung von Kindheit nicht vorfinden. Kindesschutz bedeutet immer auch, diese Idealvorstellung zu hinterfragen und die Schattierungen – die es in jeder echt gelebten Kindheit gibt – mitzudenken.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ich komme nochmals auf das Thema Armut zurück: Wenn Eltern unter starkem wirtschaftlichem Druck stehen, wirkt sich das auf das Familienleben aus. Im Kindesschutz richtet sich der Blick in solchen Situationen oft zuerst auf die Eltern – also darauf, was sie leisten können oder nicht. Dabei besteht die Gefahr, dass die Perspektive des Kindes in den Hintergrund rückt. Entscheidend wäre jedoch, immer wieder vom Kind aus zu denken: Wie geht es ihm in dieser Situation und was braucht es jetzt? Da sind wir Erwachsene – ob Laien oder Fachpersonen – auf die Expertise des Kindes angewiesen.

Lernen vom System – und voneinander

Was zeichnet den CAS Kindesschutz der Hochschule Luzern besonders aus?

Ein wichtiges Element ist die Interdisziplinarität. Im CAS kommen Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen zusammen – aus der Sozialen Arbeit, aus Behörden, Beratungsstellen oder dem schulischen Umfeld. Viele Dozierende sind zudem weiterhin in der Praxis tätig und bringen konkrete Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag ein.

Warum ist das wertvoll?

Für die Teilnehmenden entsteht so ein besseres Verständnis dafür, wie die verschiedenen Teile des Systems zusammenarbeiten – wer etwa in einer Schule arbeitet, bekommt Einblick in die Abläufe einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, und umgekehrt.

Von Ismail Osman
Bild: Adobe Stock
Veröffentlicht: 31. März 2026

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum CAS Kindesschutz

Was ist der CAS Kindesschutz an der Hochschule Luzern?
Der CAS Kindesschutz ist ein Weiterbildungsprogramm der HSLU – Soziale Arbeit für Fachpersonen, die im Bereich Kindesschutz tätig sind. Er vermittelt Fachwissen, Methodenkompetenz und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit.


Für wen ist der CAS Kindesschutz geeignet?
Der CAS richtet sich an Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen – etwa aus der Sozialen Arbeit, Behörden, Beratungsstellen oder dem schulischen Umfeld.


Welche Themen werden im CAS Kindesschutz behandelt?
Zentrale Themen sind u.a. die Perspektive des Kindes, der Umgang mit schwierigen Familiensituationen, Armut, Gewalt und Vernachlässigung sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachstellen.


Was ist die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)?
Die EKKJ ist eine Bundeskommission, die Kinder- und Jugendanliegen in politische Diskussionen einbringt und den Bund in entsprechenden Fragen berät.


Warum ist die Perspektive des Kindes im Kindesschutz so wichtig?
Kinder haben eine eigene Sicht auf ihre Lebensrealität. Im Kindesschutz besteht die Gefahr, dass der Blick zu stark auf die Eltern gerichtet wird. Entscheidend ist, immer wieder vom Kind aus zu denken: Wie geht es ihm, und was braucht es?

CAS Kindesschutz – Herausforderungen im Kindesschutz kompetent begegnen

Das CAS Kindesschutz besteht aus zwölf Themenblöcken mit insgesamt 24 Studientagen. Das Programm vermittelt Handlungskompetenzen, um mit komplexen Kindesschutzfällen sicher(er) umzugehen. Das CAS nimmt die wesentlichen Themen auf und macht die Absolventinnen und Absolventen zu Spezialistinnen und Spezialisten im Kindesschutz. Die Teilnehmenden lernen, komplexe Wirkungszusammenhänge einzuschätzen sowie und Veränderungsprozesse zu initiieren und zu begleiten. Dabei steht das Kind mit seinen Ansichten sowie seinen Schutz- und Entwicklungsbedürfnissen im Zentrum.

CAS Kindesvertretung / Verfahrensbeistandschaft

Der CAS befähigt Fachpersonen dazu, Kinder und Jugendliche in zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren professionell zu vertreten. Im Zentrum stehen die rechtlichen und psychologischen Grundlagen der Kindesvertretung sowie die daraus abgeleiteten methodischen Kompetenzen. Anhand konkreter Fallbeispiele werden praxisnahe Lösungsansätze interdisziplinär erarbeitet. Das Programm fördert zudem die Reflexion des eigenen Rollenverständnisses.

Mehr Informationen: hslu.ch/cas-kindesvertretung

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