Kindes- und Erwachsenenschutz,
Der Erwachsenenschutz greift ein, wenn Personen aufgrund eines Schwächezustandes – etwa einer psychischen Störung oder geistigen Behinderung – ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Dabei sollen die Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Die Bachelor-Arbeit von Rahel Meierhans und Céline Erni zeigt aber: In der Praxis ist Partizipation nicht so einfach umsetzbar – auch wegen struktureller Hürden.
Das Zivilgesetzbuch verpflichtet Berufsbeiständ:innen dazu, die Wünsche der Betroffenen von Erwachsenenschutzmassnahmen zu berücksichtigen; die Beteiligung der Klient:innen am Entscheidungsprozess ist zudem berufsethischer Anspruch der Professionellen. «In der Realität hängt die Partizipation, also die Mitwirkung der Klient:innen im Entscheidungsprozess, stark vom persönlichen Engagement der Beiständ:innen ab.» Das sagen Rahel Meierhans und Céline Erni, die mit ihrer Bachelor-Arbeit «Partizipation und Beistandschaft: Ein Widerspruch in sich?» im Herbst 2025 ihr Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit abgeschlossen haben.
Dass die Mitbestimmung der Klient:innen von den Berufsbeiständ:innen individuell und damit auch in unterschiedlichem Mass umgesetzt wird, hat vielfältige Gründe. «Das grösste Hindernis», erklären die beiden Autorinnen, «sind jedoch strukturelle Hürden: Es fehlt an Konzepten, Ausbildung und vor allem Zeit. Damit Dinge möglichst zügig erledigt sind, ist man schnell einmal versucht, sie einfach selbst zu machen. Damit nimmt man den Klient:innen aber die Möglichkeit, Selbstwirksamkeit zu erfahren.»
Die Interviews, die Céline Erni und Rahel Meierhans im Rahmen ihrer Arbeit mit Berufsbeistandspersonen im Kanton Luzern führten, zeigen auf, dass betriebsinterne Fachkonzepte für die Partizipation der Klient:innen häufig fehlen. Deshalb wird sehr unterschiedlich definiert, was unter Partizipation überhaupt verstanden wird. «Die interviewten Berufsbeiständ:innen setzten Partizipation direkt mit Selbstbestimmung gleich oder sahen sie als reinen Dialogprozess», erzählen Meierhans und Erni.
Sie selbst arbeiteten mit der Partizipationspyramide von Rieger und Strassburger, welche Partizipation in sechs Stufen gliedert: von der reinen Information (Stufe 1) über die Mitbestimmung (Stufe 4) bis zur vollständigen Entscheidungsmacht (Stufe 6). «Die Befragten betonten in den Interviews, Partizipation sei ihnen wichtig, doch in der Praxis verharrte diese auf den unteren Stufen der Pyramide (Information und Meinungseinholung). Ohne klare fachliche Standards droht die Beteiligung deshalb zur <Scheinpartizipation> zu verkommen», erklären die zwei frisch diplomierten Sozialarbeiterinnen.
Was bedeutet Partizipation im Kontext einer Beistandschaft?
Partizipation bedeutet, dass Menschen mit einer Beistandschaft soweit wie möglich in Entscheidungen einbezogen werden, die ihr Leben betreffen. Sie sollen informiert werden, ihre Meinung äussern können und – je nach Situation – bei Entscheidungen mitbestimmen oder diese selbst treffen. Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht verfolgt grundsätzlich das Ziel, die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu erhalten und zu fördern.
Ist Partizipation im Erwachsenenschutz gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Das Zivilgesetzbuch verpflichtet Berufsbeiständ:innen, die Wünsche der betroffenen Personen zu berücksichtigen. Partizipation ist zudem ein berufsethischer Anspruch der Profession.
Warum ist Partizipation in der Praxis oft schwierig umzusetzen?
Die grössten Hindernisse sind struktureller Natur. Berufsbeiständ:innen verfügen häufig über wenig Zeit aufgrund hoher Fallzahlen und administrativer Aufgaben. Zudem fehlen in vielen Organisationen verbindliche Fachkonzepte und vertiefte Ausbildungen zur partizipativen Arbeit. Dadurch werden Entscheidungen oft schneller stellvertretend getroffen, anstatt gemeinsam mit den Klient:innen erarbeitet zu werden.
Was ist «Scheinpartizipation»?
Scheinpartizipation entsteht, wenn Beteiligung zwar behauptet wird, in der Praxis aber auf den untersten Stufen verbleibt – also lediglich informiert oder die Meinung eingeholt wird, ohne dass Klient:innen echten Einfluss auf Entscheidungen haben.
Was können Berufsbeiständ:innen konkret tun?
Das persönliche Gespräch steht im Mittelpunkt. Hilfreich sind ausserdem niederschwellige Kommunikationswege (z. B. WhatsApp), einfache Sprache, Transparenz durch Beispiele und eine ressourcenorientierte Gesprächsführung.
Gibt es Grenzen der Partizipation?
Ja. Bei Urteilsunfähigkeit, akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder hoher Verschuldung hat der Schutzauftrag Vorrang vor der Mitbestimmung.
Was braucht es, damit Partizipation im Erwachsenenschutz besser gelingt?
Die Autorinnen empfehlen institutionelle Veränderungen: tiefere Fallzahlen, weniger administrative Belastungen, verbindliche Fachkonzepte zur Partizipation sowie regelmässige Weiterbildung, Supervision und Intervision. Partizipation sollte nicht allein von der persönlichen Haltung einzelner Fachpersonen abhängen, sondern als Qualitätsstandard in Organisationen verankert werden.
Abgesehen von fehlenden Fachkonzepten scheitert Beteiligung oft an strukturellen Mängeln: «Partizipation gründet auf der Beziehungsarbeit zwischen Beiständ:innen und Klient:innen», betonen die beiden Autorinnen. «Doch sie braucht Zeit, und diese fehlt im hektischen Berufsalltag oft.» So seien die zeitlichen Ressourcen die grösste Hürde für echte Partizipation, denn das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen dauere wesentlich länger als stellvertretendes Handeln durch die Beiständ:innen. Die hohen Fallzahlen und administrative Belastungen führten dazu, dass Prozesse oft schnell und damit wenig partizipativ abgewickelt werden müssten.
Die für die Arbeit befragten Berufsbeiständ:innen kritisierten ausserdem, dass das Thema Partizipation in der Ausbildung zwar durchaus eine Rolle spiele, doch der Fokus dabei meist auf rechtlichen und administrativen Aspekten liege, während methodische Konzepte dazu kaum vertieft würden. «Partizipation verlangt von den Berufsbeiständ:innen die Bereitschaft, Macht abzugeben und Entscheidungen ihrer Klient:innen auszuhalten, auch wenn sie nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen», erklären Erni und Meierhans.
«Das wichtigste Instrument der Beiständ:innen, Beteiligung zu ermöglichen, ist das persönliche Gespräch», sagen die zwei Absolventinnen. Niederschwellige Kommunikation, etwa via WhatsApp, unterstütze dabei, Klient:innen schnell in Entscheidungen einzubinden. Das Erklären von Zusammenhängen in einfacher Sprache, das Aufzeigen von Beispielen oder «Schnuppertermine», etwa in einem Wohnheim, schaffe Transparenz und eine ressourcen- und lösungsorientierte Gesprächsführung helfe, Vertrauen aufzubauen. «Die Mitwirkung hat aber auch Grenzen, an denen Partizipation endet und direktives Handeln beginnt», betonen Meierhans und Erni. So hat der Schutzauftrag etwa bei Urteilsunfähigkeit, akuter Selbst- oder Fremdgefährdung oder hoher Verschuldung Priorität vor der Mitbestimmung.
Auf institutioneller Ebene empfehlen die Autorinnen, durch Senkung der Fallzahlen und Reduktion administrativer Aufgaben Ressourcen zu schaffen, um den Berufsbeiständ:innen mehr Zeit für die Beziehungsarbeit mit ihren Klient:innen zu ermöglichen. Um die Mitbestimmung institutionell zu verankern, brauche es verbindliche Fachkonzepte zur Partizipation sowie Supervision und Intervision, um eigene Machtpositionen kritisch zu prüfen, und gezielte Weiterbildung in partizipativen Modellen und Empowerment. «Damit Partizipation zur gelebten Realität wird, muss sie von einer individuellen Haltungsfrage zu einem institutionell verankerten Qualitätsstandard werden», betonen die beiden Sozialarbeiterinnen.
Für ihre eigene Arbeit, in denen sie das Spannungsfeld zwischen Schutzauftrag und Mitbestimmung täglich selbst erleben, haben Erni und Meierhans Impulse zur Selbstreflexion mitgenommen: «Wir haben uns selbst und unsere Arbeit reflektiert und festgestellt: Auch bei uns hat es in Sachen Partizipation noch Luft nach oben.» Doch nun sei ihr Bewusstsein geschärft. Und auch wenn der Arbeitsalltag es oft kaum zulasse: «Man sollte im Rahmen der gegebenen Bedingungen nie aufhören, nach Wegen zu suchen, um den Klient:innen Beteiligung zu ermöglichen.»
Die Bachelor-Arbeit von Céline Erni und Rahel Meierhans kann hier heruntergeladen werden: «Partizipation und Beistandschaft: Ein Widerspruch in sich?
Bachelor in Sozialer Arbeit – im Spannungsfeld verschiedener Ansprüche von Individuum und Gesellschaft
Diese Abschlussarbeit ist im Rahmen des Bachelors in Sozialer Arbeit entstanden. Die Hochschule Luzern bietet zwei unterschiedliche Bachelor-Studiengänge in Sozialer Arbeit an: den Studiengang Bachelor in Sozialer Arbeit mit den Vertiefungsrichtungen Sozialarbeit, Soziokultur und Sozialpädagogik als Profilbildung, den die HSLU als einzige Fachhochschule der Schweiz anbietet, oder den Bachelor in Sozialer Arbeit neue Konzepte und Innovation mit dem individuellen Schwerpunkt: das Studium mitgestalten und damit den Weg zur Berufsbefähigung in Sozialer Arbeit mitbestimmen.
Weitere Informationen gibt es HIER.
Weiterbildungen im Kindes- und Erwachsenenschutz
An der HSLU bieten wir für Mitarbeitende von KESB, Berufsbeistandschaften und Abklärungsdiensten verschiedene Weiterbildungen an. Je nach Funktion und Profil kann der Schwerpunkt auf rechtliche Rahmenbedingungen und/oder methodisches Fach- und Handlungswissen gelegt werden. Die CAS-Kurse dauern 22-24 Tage, die Fachkurse 6-13 Tage, die Fachseminare 1-2 Tage. Eine Übersicht mit allen Angeboten finden Sie unter www.hslu.ch/kes
Für Kurzentschlossene: Weiterbildungen mit Anmeldeschluss im August
Beitrag von: Eva Schümperli-Keller
Veröffentlicht: 23. Juni 2026
Kommentare
1 Kommentare
Simone
Vielen Dank für diesen Beitrag. Er beschreibt aus meiner Sicht sehr gut, wie Soziale Arbeit aussehen sollte.
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.