Kindes- und Erwachsenenschutz,

Weiterbildung

10. Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz: Das Wichtigste zum Mitnehmen

10. Luzerner Tagung zum Kindes- und Erwachsenenschutz: Das Wichtigste zum Mitnehmen

An der Kindes- und Erwachsenenschutz-Tagung 2022 stand die Frage im Zentrum, wie man jungen Erwachsenen Halt gibt. Warum das so wichtig ist und wie man es in der Praxis umsetzt, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Junge Menschen sind auf ihrem Weg ins Erwachsenenalter auf Unterstützung angewiesen. Wenn diese im persönlichen Umfeld fehlt, werden KESB-Mitarbeitende für betroffene Jugendliche zu wichtigen Ansprechpersonen.

Die KES-Tagung 2022, die bereits zum zehnten Mal an der Hochschule Luzern stattfand, griff dieses Thema unter dem Motto «Über Halt und UnterHalt im Kindes- und Erwachsenenschutz» auf. Daniel Rosch und Regula Wyrsch führten die rund 180 Teilnehmenden durch die Vorträge der Expertinnen und Experten.

Die wichtigsten Aussagen für die Praxis

25 ist das neue 18!
Es gibt nicht den linearen Lebenslauf. Mit 18 Jahren sind Jugendliche nicht plötzlich erwachsen. In der Forschung spricht man sogar von einem Jojo-Effekt: Erwachsene fallen in eine Form der Abhängigkeit zurück, wenn sie eine neue Ausbildung beginnen. Für Institutionen bedeutet das, dass junge Erwachsene auch nach dem 18. Geburtstag ihre bisherige Betreuungsperson behalten dürfen. Ansonsten nimmt man den Jugendlichen diese Form von Halt.

«Yoyo-Übergänge» Junger Erwachsener (Stauber & Walther, 2002)

Wie können wir junge Erwachsene besser erreichen?
Um junge Erwachsene zu unterstützen, werden niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel Online-Schulungen oder Kommunikations-Apps immer wichtiger. Die Jugendlichen können selbst entscheiden, wann sie teilnehmen oder Hilfe benötigen. Die Bedürfnisse der Jugendlichen müssen im Zentrum stehen.

Keine Motivation? Jetzt erst recht!
Mit lustlosen Jugendlichen zusammenzuarbeiten, ist nicht immer einfach. Da ist es für KESB-Mitarbeitende umso wichtiger, am Ball zu bleiben. Denn gerade solche Jugendliche haben vielleicht schon mehrfach den Halt verloren. Mögen die jungen Erwachsenen auch noch so gleichgültig wirken: Bei allen findet man irgendein Gebiet, das sie interessiert. Versuchen Sie es einmal mit Sport! Das kann ein Einstiegspunkt sein.

Sich selbst immer wieder reflektieren
Es gibt nicht nur den Klienten oder die Klientin und die Probleme drumherum, sondern auch mich als KESB-Mitarbeitende/n, meinen Bezugsrahmen und den gesellschaftlichen Kontext. Dabei gilt es, sich und die eigenen Verhaltensmuster immer wieder zu hinterfragen.

Juristische Anhaltspunkte für den Kindes- und Erwachsenenschutz

An der Tagung wurden auch die aktuellen juristischen Entscheide und Gesetze zum Kindes- und Erwachsenschutz beleuchtet.

  • Carola Gruenberg: Zentralen Aspekte von Unterhaltsvereinbarungen bei nicht verheirateten Eltern
  • Phillip Weber: Gesetzgebung und Evaluation im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Margot Michel: Ausgewählte Entscheide im Kindesrecht und Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Wir bedanken uns auch bei Angela Rein, Daniel Brechbühl, Oliver Bilke-Hentsch und Menno Baumann für die spannenden Inputs. Die Unterlagen aller Vorträge sind online verfügbar.

Begleitet wurde die Veranstaltung durch den Graphic Recorder Marco Meier. Er fasste die Konferenz live in Form einer großen Zeichnung zusammen.

Beitrag: Roger Ettlin
Foto: Ricarda Achermann
Veröffentlicht: 25. Mai 2022

Praxisnahe Weiterbildungen im Kindes- und Erwachsenenschutz: Die Weiterbildungen im Kindes- und Erwachsenenschutz an der Hochschule Luzern sind auf unterschiedliche Bedürfnisse ausgerichtet: Je nach Angebot stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und/oder methodisches Fach- und Handlungswissen im Zentrum.

  • Fachkurs Abklärung und Abklärungsverfahren: Der Fachkurs vermittelt den Teilnehmenden Handlungskompetenz und Handlungssicherheit für das Vorgehen im Verfahren, von A (Eingang einer Gefährdungsmeldung) bis Z (Vollstreckung eines Entscheides) und er kann an das CAS Abklärung und Anordnung im Kindes- und Erwachsenenschutz angerechnet werden
  • CAS Kindesvertretung oder Verfahrensbeistandschaft: Das CAS-Programm vermittelt einschlägiges Fachwissen sowie die erforderliche Methodenkompetenz zur erfolgreichen Erfüllung der Berufsaufgaben und gibt Teilnehmenden Gelegenheit, ihre Sozial- und Selbstkompetenz in Bezug auf diese Aufgaben zu reflektieren.
  • MAS Sozialarbeit und Recht: Der MAS Sozialarbeit und Recht mit Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz vermittelt differenzierte Kenntnisse der für die gesetzliche Sozialarbeit relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Methoden und Konzepte, die in der Arbeit mit Pflichtklientinnen und -klienten erfolgreich angewendet werden können.

Publikationen vom interact Verlag zum Kindes- und Erwachsenenschutz finden Sie hier.

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