Wer beruflich im Sozialwesen tätig ist, ist unweigerlich mit juristischen Fragestellungen konfrontiert. Das CAS Sozialhilferecht unterstützt die Teilnehmenden bei einer vertieften Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Fragen unterschiedlichster Art. Melanie Studer, Leiterin des CAS Sozialhilferecht, stellt sich unseren Fragen zu Sozialhilfe-Betrug oder den Herausforderungen in der Sozialarbeit.
1. Immer wieder sorgen Fälle von Sozialhilfe-Betrug für Schlagzeilen: Warum bewegt dieses Themenfeld die Gemüter so stark?
Tatsächlich ist dieses Thema im medialen Diskurs sehr präsent. Es ist ja auch nachvollziehbar, dass es die Gemüter erhitzt, wenn jemand Leistungen bezieht, auf die kein Anspruch besteht. Jedoch steht diese grosse Aufmerksamkeit im Widerspruch zur Realität. Fakt ist, dass es sich beim Missbrauch von Sozialhilfeleistungen um ein marginales Phänomen handelt. Was wir hier erleben, ist ein klassisches Skandalisieren von Einzelfällen. Im Kanton Bern zum Beispiel gibt es über 40’000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Der Berner Sozialinspektion werden jährlich rund 100 Verdachtsfälle von den Sozialdiensten gemeldet; das entspricht weniger als 0,5 Prozent – und nur in etwa der Hälfte der Fälle erhärtet sich der Verdacht. Ebenfalls bemerkenswert: Rund ein Viertel aller Leute, die Anspruch auf Sozialhilfe hätten, machen diesen gar nicht erst gelten. Das sind Themen, die meines Erachtens verstärkt thematisiert werden sollten.
2. Wann und wo kommt es in der Praxis zu Berührungspunkten zwischen Sozialarbeit und Recht?
In der Sozialarbeit gibt es enorm viele Berührungspunkte mit dem Recht. In der gesetzlichen Sozialarbeit – wozu die Sozialhilfe zählt – ist dies offensichtlich: Das Recht ist dort die Grundlage der Tätigkeit. Häufig handelt die Sozialarbeit als Vertreterin des Staates und muss ihr Tun auf gesetzliche Grundlagen stützen können. Aber auch ausserhalb der gesetzlichen Sozialarbeit ist es essentiell, dass Sozial Arbeitende wissen, welche Rechte und Ansprüche ihre Klientinnen und Klienten haben – zum Beispiel im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen oder Forderungen gegenüber früheren Arbeitgebern. Das Recht spielt auch in Bereichen wie etwa der Soziokulturellen Animation eine Rolle: Wenn Sie beispielsweise eine Veranstaltung organisieren wollen, müssen Sie sich im Klaren sein, ob Sie dazu beispielweise eine Bewilligung brauchen.
3. Warum sind diese Themen für die Akteurinnen und Akteure so herausfordernd?
Die Komplexität und die Breite der Themenfelder ist im Sozialrecht gross. Gleichzeitig haben die meisten Leute aus dem Sozialwesen keinen juristischen Hintergrund. Die rechtlichen Grundlagen zu kennen, ist aber trotzdem wichtig – und das gerade in Bereichen, wo Sozialarbeitende unter Umständen auch täglich Recht anwenden. Im CAS Sozialhilferecht lernen die Teilnehmenden, die Leistungen der Sozialhilfe in einem korrekten, transparenten Verfahren auszugestalten und zu bemessen. Sie können ihre Praxis rechtlich begründen und bestehende Spielräume professionell nutzen. Das ist in einem Rechtsstaat zentral, damit Sozialhilfebeziehende nicht willkürlich behandelt werden.
4. An welche Personen richtet sich das CAS Sozialhilferecht?
In erster Linie an Personen, die in Sozialdiensten im Bereich der Sozialhilfe tätig sind, dort eben das Sozialhilferecht umsetzen und anwenden. Aber auch an solche, welche Sozialhilfeempfänger:innen ausserhalb der Mauern des Sozialdienstes beraten. Beim aktuellen CAS ist zum Beispiel auch jemand aus der Gassenarbeit dabei.
5. Was lernen die Teilnehmenden konkret für Ihren Alltag?
Das CAS ist in zwei Teile aufgeteilt. Den ersten Teil bildet der Fachkurs Sozialhilfeverfahren. Dort setzen sich die Teilnehmenden vertieft mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren auseinander und verbinden dabei rechtliches mit sozialarbeiterischem Wissen. Wir diskutieren zum Beispiel, wie das rechtliche Gehör richtig gewährt wird. Im Zweiten werden wesentliche Fragen des materiellen Sozialhilferechts in Fachseminaren vertieft, etwa zur Subsidiarität sowie zu Schnittstellen der Sozialhilfe zu anderen Rechtsbereichen. Und ja: Auch das Thema Sozialhilfebetrug und der richtige Umgang mit einem solchen Verdacht werden thematisiert.
Von Daniel Schriber
Veröffentlicht: 23. Januar 2023
Melanie Studer ist Rechtsanwältin und Dozentin und Projektleiterin des CAS Sozialhilferecht. 2020 erlangte sie ihre Promotion zur Dr.in. iur. Nebst ihrer Unterrichtstätigkeit ist Melanie Studer auch in der Forschung tätig. Aktuell untersucht sie in einem vom SNF geförderten Projekt gemeinsam mit der Berner Fachhochschule das Sozialhilferecht u.a. daraufhin, ob es so ausgestaltet ist, dass es Armutsbetroffene tatsächlich in Anspruch nehmen.
Das CAS Sozialhilferecht ist darauf ausgerichtet, praxisbezogenes sozialarbeiterisches Wissen mit den notwendigen juristischen Kenntnissen zu verbinden. Es vermittelt zudem ausgewählte Inhalte zum materiellen Sozialhilferecht und typischen Schnittstellen im Privat- und Sozialversicherungsrecht.
Mehr Informationen? Zum Flyer CAS Sozialhilferecht
Weitere Weiterbildungen Soziale Sicherheit
FK Sozialhilfeverfahren: Sozialhilfegesuche klar und nachvollziehbar bearbeiten
CAS Soziale Sicherheit: Professionelle Handlungskompetenz in der Erschliessung materieller Ressourcen
CAS Sozialberatung: Methodisches Können in der Beratung und Entwickeln innovativer Handlungsansätze
Kommentare
1 Kommentare
Henry D.
Längst überfällig. Ich lebte einige Jahre von der Sozialhilfe und musste viel zu häufig einschreiten, weil die scheinbar ihre Arbeit nicht richtig machen können und - das Schlimmste - es nicht einsehen können, weil sie meinen, das Nachlesen in internen Weisungen ersetze das juristische Studium. Einen internen Rechtsdienst sucht man auch vergebens, was schon erstaunt, wird dort doch täglich von juristischen Laien Recht angewendet und zwar in einem sehr heiklen Bereich, geht es doch um Grundrechte. Es wird nicht verfügt, wenn verfügt werden müsste, es werden Gerichtsentscheide ignoriert, die analog anwendbar wären etc. Bei Klienten, die kein Gespür für das rechtlich Zulässige haben - also den meisten -, dürfte noch viel mehr schiefgehen, als es bei mir schon der Fall war. Warum in den Gemeindeverwaltungen selten studierte Juristen arbeiten, wundert mich schon. Das Beibringen grundsätzlicher juristischer Methodenkompetenzen wäre aber auch nicht schlecht, sodass die Sozialarbeiter auch ein Gespür dafür bekommen, wo sie selbst erst einmal genauer abklären (lassen) sollten. Es bringt herzlich wenig, wenn die sich nach dem CAS für Experten halten und es noch schlimmer ist als jetzt schon. Oder noch besser: Stellt denen einfach überall einen Juristen zur Seite, dann können sich die Sozialarbeiter auch auf das konzentrieren, was sie wohl am liebsten machen, nämlich den Leuten ohne grosse Bürokratie helfen.
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.