3. August 2015

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Stockwerkeigentum – Quo vadis

Verdichtung_AffolternVor 50 Jahren wurde das Stockwerkeigentum in der Schweiz eingeführt. Die neue Eigentumsform erfreut sich seither einer grossen und steigenden Nachfrage. Mit dem Kauf einer Wohnung im Stockwerkeigentum erwirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen entsprechenden Anteil an der gesamten Liegenschaft (Fassade, Lift, Dach etc). Somit ist man auch für den Unterhalt und insbesondere für eine potentielle Renovation dieser Liegenschaftsteile verantwortlich. Um diese Kosten stemmen zu können, wird normalerweise ein sogenannter Erneuerungsfonds geschaffen. In diesen zahlen die Stockwerkeigentümer jährlich einen Prozentbetrag der Gebäudeversicherungssumme ein.

Reichen diese Beträge jedoch aus? Gibt es Alternativen zu diesem System? Lesen Sie die Antworten dazu und mehr im Artikel von Thomas Lustenberger.

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Kommentare

1 Kommentare

H. & F. Rövenich GmbH

13. September 2015

In Deutschland nennt man das Eigentumswohnung und die werden immer beliebter. Im Gegesatz zu einem Haus ist eine ETW ist für viele erschwinglich und man braucht sich um die Bewirtschaftung nicht zu kümmern. Auch steuerliche Gründe spielen eine Rolle. Sind doch die Steuersätze in D. vergleichsweise hoch und mit einer Immobilieninvestition kann man einiges sparen..

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