Unternehmen und Vereine verwenden für die Gestaltung ihrer Homepages oftmals diverse selbstgeschossene Fotos. Dabei handelt es sich teilweise um sehr hochwertige Bilder und es stellt sich die Frage, ob und wie diese geschützt werden können. Häufig taucht die Idee auf, die Fotos zum Schutz mit dem Copyright-Zeichen zu versehen. Ist das nötig?
In der Schweiz ist ein Foto dann urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter handelt. Blosse „Schnappschüsse“ geniessen keinen Schutz durch das Urheberrecht. Genügt ein Bild den urheberrechtlichen Werkanforderungen, entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch: er muss weder beantragt werden noch ist das Foto in ein Register einzutragen. Das Copyright-Zeichen © für sich und die Zusätze, welche häufig mit diesem verwendet werden (z.B. «all rights reserved»), haben in der Schweiz keine rechtliche Bedeutung. Es kann jedoch gegenüber Dritten abschreckend wirken und diese von Urheberrechtsverletzungen abhalten, wenn bei einem Foto entsprechende Hinweise abgebracht werden.
Ihre Fotos sind also, sofern es sich nicht lediglich um Schnappschüsse handelt, ohne weitere Bemühungen durch das Urheberrecht geschützt und Sie alleine bestimmen, wer diese Fotos benutzen darf.
Weiterführende Informationen finden Sie auf dem KMU-Portal des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum.
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