Vertragsökonomie – oder was Business Lunch und Smart Contracts mit Vertragsmanagement zu tun haben

Vertragsökonomie – oder was Business Lunch und Smart Contracts mit Vertragsmanagement zu tun haben
Prof. Dr. Christoph Hauser im Interview.

«Im Kern einer Volkswirtschaft geht es um Verträge», sagt Prof. Dr. Christoph Hauser. Das interessiert uns vom Kompetenzzentrum Management & Law natürlich, da wir uns vertieft mit den rechtlichen und den wirtschaftlichen Aspekten von Verträgen und Vertragsmanagement befassen. Aber was meint der Ökonom damit eigentlich genau? Wir haben nachgefragt.


Management & Law-Blog: Christoph Hauser, Sie sagen, Verträge seien im Kern einer Volkswirtschaft. Das klingt spannend, aber auch ein bisschen abstrakt. Was meinen Sie damit genau?

Prof. Dr. Christoph Hauser: Die Marktwirtschaft ist so erfolgreich geworden, weil sie die verschiedenen Akteure mit ihren unterschiedlichen Stärken und Vorlieben frei entscheiden lässt, was sie mit wem gegen was tauschen wollen. Unsere Wirtschaft besteht eigentlich aus lauter solchen Tauschvorgängen, und diese wiederum werden durch Verträge geprägt.

Management & Law-Blog: Die Ökonomen interessieren sich also für Verträge?

Christoph Hauser: In einigen ökonomischen Modellen schaut man nicht so auf die Bedeutung von Verträgen. Da trifft das Angebot einfach auf eine Nachfrage und es kommt quasi kostenlos zu einem Tauschvorgang. Doch diese Vereinfachung erweist sich als zunehmend unangebracht. Verträge fallen nicht gratis vom Himmel, sondern verursachen sogenannte Transaktionskosten.

Management & Law-Blog: Also die Kosten, um Verträge auszuarbeiten?

Christoph Hauser: Genau, Kosten für Abklärungen, Marktanalysen, Verhandlungen und ähnliches. Transaktionskosten gehen aber noch weiter. Verträge können ja immer auch mehr oder weniger genau befolgt werden. List und Tücke sind realistischerweise auch Bestandteil von Geschäften. Deshalb gibt es dann auch wiederum Dinge, mit denen man Vertrauen zwischen bestehenden oder potenziellen Vertragspartnern aufbauen kann. Zum Beispiel die gute alte Geschäftsfreundschaft: Wenn ich mit jemandem in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich per Handschlag Geschäfte abgewickelt habe, werde ich das auch in Zukunft weiterhin so machen können. Die Geschäftsbeziehung bleibt stabil, weil ich und mein Geschäftspartner beide ein Interesse an unserer kooperativen Geschäftsbeziehung haben. Wir kooperieren heute, damit wir dies auch künftig voneinander erwarten können.

Management & Law-Blog: Dann gehören die Zeit und das Feierabendbier, das man mit seinem Geschäftspartner trinkt, auch zu den Transaktionskosten?

Christoph Hauser: Ja, das kann man durchaus so sagen. Das Feierabendbier oder der Business-Lunch bleiben darum auch in der digitalen Ära bedeutsam.

Management & Law-Blog: Aber wenn Geschäfte auf Vertrauen basieren, ist eigentlich doch gar kein Vertrag mehr nötig, oder?

Christoph Hauser: Ein Vertrag entsteht im juristischen Sinn auch ohne Unterschrift auf Papier. Die Juristen fordern für den Abschluss eines Vertrags nur die übereinstimmende gegenseitige Willenserklärung der Parteien. Diese kann mündlich, schriftlich, ja sogar durch implizites Verhalten erfolgen. Letzteres ist im Alltag sehr häufig der Fall; man denke mal an den Kauf eines Päckchens Kaugummi am Kiosk. Oft ist es in dieser Art Geschäftsbeziehung auch nicht mehr nötig, das Recht inklusive die Gerichte und so weiter für die Durchsetzung der Abmachung beizuziehen. Schriftliche Verträge sind dann, wenn sie überhaupt bestehen, vielleicht noch sehr kurz und haben sinnbildlich auf einem Bierdeckel Platz. Wie die Juristen sagen aber auch wir in der Institutionenökonomie nicht, es gäbe keinen Vertrag mehr, wenn es kein oder nur ein kleines Stück Papier dazu gibt. Der Vertrag im ökonomischen Sinn ist umfassender gemeint.

Management & Law-Blog: Sie haben gesagt, es brauche das Recht und die Gerichte oft nicht, um Verträge durchzusetzen. Das ist eine provokante Aussage.

Christoph Hauser: Der Rechtsweg bleibt wichtig als letzter Ausweg. Ein Gerichtsprozess bedeutet in der Regel, dass eine Vertragsbeziehung eskaliert ist, und andere Vertragsabsicherungen irgendwie versagt haben. Zur Absicherung von Verträgen besteht eine ganze Reihe Möglichkeiten, die nicht so direkt auf das Recht zurückgreifen. Verträge Zug um Zug zu erfüllen, ist ein einfaches Beispiel.

Management & Law-Blog: Welche weiteren Absicherungsmöglichkeiten gibt es?

Christoph Hauser: Sicher wichtig ist auch die Reputation eines Akteurs, und hier spielen auch die Netzwerke eine Rolle. Wenn ich in einer Branche, in einem Wirtschaftsverband oder vielleicht auch in einem Tennisclub als rechtschaffener Vertragspartner einen guten Ruf habe, dann komme ich leichter zu Verträgen, weil meine bestehenden oder meine potentiellen Vertragspartner sich dann sagen: «Aha, den kennt man, der wird mich nicht über den Tisch ziehen wollen, sonst würde ich das ja im Netzwerk erzählen, und das würde ihn teurer kommen, als sich an unsere Abmachung zu halten.» Mit anderen Worten: Ein Netzwerk ist ein Ort, wo eine gute Reputation wie ein Pfand abgelegt ist. Ich muss dann aber immer auch etwas Zeit und manchmal auch bares Geld in dieses Netzwerk investieren und von diesem Netzwerk profitieren, damit dieses Pfand auch wertvoll genug ist.

Management & Law-Blog: Das funktioniert aber nicht in jedem Kontext gleich gut, oder?

Christoph Hauser: Ja, es ist beispielsweise einfacher, innerhalb einer überschaubaren Region oder innerhalb einer gut vernetzten Branche seinen guten Ruf in die Waagschale zu legen. Im internationalen Kontext kann es dann wieder anderes brauchen. Grenzüberschreitend sind die rechtlichen Absicherungsmechanismen nochmals viel anspruchsvoller, da es ums internationale Privatrecht und um unterschiedliche Kulturen geht. Da muss man stets vorsichtig überlegen: Welchen Grund hat mein Vertragspartner im fernen Ausland, unserem Vertrag auch tatsächlich zu folgen?

Management & Law-Blog: Was könnten denn solche grenzüberschreitenden Absicherungsmechanismen sein?

Christoph Hauser: Beim internationalen Handel sichert man verschiffte Waren mit Treuhandkonten ab. Dann funktionieren Banken wie eine Brücke für das Vertrauen, indem sie ein Pfand hüten. Etwas sehr Ähnliches kann man seit der Erfindung der Blockchain auch mit Smart Contracts machen. Hier werden Kryptowährungen als Pfand hinterlegt und erst dann automatisch freigegeben, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Management & Law-Blog: Sie haben das Schlagwort «Smart Contracts» erwähnt. Dieses ist derzeit in aller Munde. Werden diese Smart Contracts normale Verträge dereinst ablösen?

Christoph Hauser: Nein, da besteht teilweise eine überzogene Erwartung. Es geht darum, dass komplexe Verträge mehrschichtig abgesichert sind. Dabei können Smart Contracts eines von mehreren Elementen sein. Ich sehe die künftige Funktion von Smart Contracts nicht als Ersatz des herkömmlichen Vertrags. Smart Contracts sind ein neues Absicherungsinstrument, nicht mehr und nicht weniger. Richtig eingesetzt, kann es ein recht effizientes Werkzeug sein, aber eben kaum je das einzige, um eine komplexe Vertragsbeziehung zu tragen.

Management & Law-Blog: Gibt es weitere Entwicklungen im digitalen Bereich, die Sie als Ökonom im Vertragskontext interessieren?

Christoph Hauser: Hotels, Händler und so weiter werden im Internet mit Sternen bewertet. Wenn eine Händlerin auf eBay 99% positive Bewertungen hat, dann scheint sie mir vertrauenswürdig zu sein. Internet-Plattformen erhalten damit eine ähnliche Funktion wie analoge Netzwerke und speichern und zeigen die Reputation der verschiedenen potenziellen Vertragspartner. Und das bringt wiederum eine Absicherungsfunktion für die einzelnen Verträge.

Management & Law-Blog: Könnte dies denn einmal die Bedeutung des Vertragsrechts schmälern?

Christoph Hauser: Nein, ich würde nicht so weit gehen, insbesondere nicht in komplexeren Fällen. Für gut ausgehandelte Verträge braucht es vorher eine offene und klare Kommunikation zwischen den Vertragspartnern, was denn die gemeinsame Vereinbarung ganz konkret bedeutet. Die Klarheit des gegenseitigen Versprechens ist sehr wichtig, und dafür bietet das Vertragsrecht die notwendigen, präzisen Instrumente. Man sollte sich einfach nicht nur auf die juristische Absicherung über die Gerichte verlassen. Aber das tun die Leute ja im Allgemeinen auch nicht. Viele denken ganz intuitiv und aus Erfahrung schon im Sinne der Vertragsökonomik. Gute Rechtsanwältinnen und -anwälte haben weit über das Recht im engeren Sinne hinaus Erfahrung, wie Verträge zu gestalten sind. Sie sind oft sehr gute Vertragsökonomen, ohne dass sie dies von sich aus so sagen würden.

Management & Law-Blog: Ab September 2022 vermitteln Sie diese vertragsökonomischen Aspekte im neuen CAS-Programm Vertragsmanagement der HSLU. Warum ist dieses Wissen wichtig für Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanager?

Christoph Hauser: Gutes Vertragsmanagement ist interdisziplinär. Ein Vertrag ist meist eingebettet in vielfältige Beziehungen und Netzwerke, begleitet von verschiedenen Erwartungen, Erfahrungen und sich ändernden Umständen. Ein Vertrag birgt Risiken und Chancen, die man nie alle ganz genau berechnen oder formulieren kann. Ich bin überzeugt, dass eine vertragsökonomische Perspektive für das Contract Management essenziell ist.


Zum Interviewpartner

Christoph Hauser

Prof. Dr. rer. pol.

Christoph Hauser ist Ökonom und Dozent für Regional- und Institutionen­ökonomie an der Hochschule Luzern – Wirtschaft. Dort leitet er das Kompetenzzentrum Management & Law und ist regelmässig in Projekten zur Digitalisierung und Innovationspolitik tätig.

CAS Vertragsmanagement

In drei praxisorientierten Modulen vermittelt das CAS Vertragsmanagement fundierte Kenntnisse in den Bereichen Recht und Vertragsgestaltung, Strategie und Verhandeln sowie Tools und Prozesse.

Die Weiterbildung startet im September 2022 und dauert bis März 2023.

Infoveranstaltungen (online): 7. April, 31. Mai und 6. Juli 2022, jeweils 18.00 Uhr
Anmeldeschluss: 31. August 2022

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