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Forschung

Sozialpädagogische Familienbegleitung: kontraproduktive Rückerstattungspflicht

Sozialpädagogische Familienbegleitung: kontraproduktive Rückerstattungspflicht

Mit der Sozialpädagogischen Familienbegleitung können Familien niederschwellig in herausfordernden Lebenslagen unterstützt werden. Wenn die Familien die Kosten dafür jedoch selbst tragen müssen, verzichten sie aber oft auf die Hilfe. Oft verschlimmert sich dann ihre Situation – wiederum auch mit Folgen für die öffentliche Hand. Die Finanzierung sollte daher anders geregelt werden.

Die Anforderungen an Familien sind heute komplex. Schnell können sie in Probleme schlittern, die sie nicht mehr alleine bewältigen können. Eine Massnahme, die sich in solchen Situationen sehr bewährt, ist die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF). Die aufsuchende Erziehungshilfe unterstützt Familien in herausfordernden Lebenslagen und stärkt, am Kindeswohl orientiert, die elterlichen Erziehungskompetenzen. Das Ziel ist es, dass sich die Kinder gut entwickeln können und alle wieder problemlos im Alltag zurechtkommen. Gerade ihr grosses Potenzial, auf niederschwellige Weise für langfristige Entlastung zu sorgen, macht die SPF zu einer der wichtigsten ambulanten Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz.

Mehrere negative Folgen der gesetzlichen Rückerstattungspflicht
Alles gut somit? Nein, nicht ganz. Die wertvolle Massnahme hat einen wesentlichen Nachteil: die Rückerstattungspflicht. Die Kosten müssen grundsätzlich von den Familien selbst getragen werden, sofern die Kantone das nicht anders regeln. Insgesamt zwölf Kantone kennen eine solche Rückerstattungspflicht.

Das ist problematisch, wie eine Untersuchung von Marius Metzger und Anoushiravan Masoud Tehrani zeigt: Denn die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass viele Betroffene aus Angst vor einer Verschuldung auf die Inanspruchnahme verzichten und damit auf hilfreiche Unterstützung. Warum das so ist und zu welchen Folgen dies führt, haben die Wissenschaftler im Gespräch mit Sozialarbeitenden aus den entsprechenden Kantonen herausgefunden.

Konzept der Verlustaversion
Dies förderte viele interessante Erkenntnisse zutage: Zum einen, dass es in den Kantonen eine grosse Spannweite unterschiedlicher Regelungen gibt: Von keinerlei Kostenfolgen bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten ist alles möglich. Das heisst im Umkehrschluss auch, dass die betroffenen Familien je nach Kanton ungleich behandelt werden.

Es gibt in den Kantonen bei der Sozialpädagogischen Familienbegleitung eine grosse föderale Spannweite unterschiedlicher Regelungen: Von keinerlei Kostenfolgen bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten ist alles möglich.

Marius Metzger und Anoushiravan Masoud Tehrani

Bei Familien, die sich mit Kosten konfrontiert sahen, liess sich dann auch ein ganz besonderes Phänomen beobachten: Viele verzichteten freiwillig auf die Unterstützung, und zwar nicht, weil sie die Massnahme nicht als sinnvoll betrachteten, sondern weil sie befürchteten, dadurch in eine finanzielle Schieflage zu geraten oder Sozialhilfe beziehen zu müssen. Offenbar ist diese Angst vor einem Verlust finanzieller Autonomie so gravierend, dass dies mehr ins Gewicht fällt als der mögliche Zugewinn. Dieses Phänomen ist als Konzept der Verlustaversion bekannt.

Was ist das Konzept der Verlustaversion?

Als Konzept Verlustaversion nach Kahneman und Tversky (1979) wird die Tendenz bezeichnet, in Entscheidungssituationen Verluste höher als Gewinne zu gewichten. Dieser Effekt gilt als empirisch robust, da er sich in zahlreichen Studien in ganz unterschiedlichen Entscheidungssituationen nachweisen liess. So kommen etwa Walasek und Stewart (2015) in ihrer Metaanalyse zur Verlustaversion zu folgendem Schluss: «One of the most prolific concepts in behavioral science is loss aversion. Numerous demonstrations in laboratory experiments and field studies established that people are considerably more concerned with losses than with gains […].»
Im Falle der Inanspruchnahme der Sozialpädagogischen Familienbegleitung würde dies also bedeuten, dass die Eltern das Problem dahingehend vereinfachen, dass sie den Verlust der finanziellen Autonomie dem Gewinn an Verbesserungen im Funktionsniveau der Familie gegenüberstellen. Aufgrund einer asymmetrisch höheren Bewertung des so identifizierten Verlustes dürften sich die Eltern gegen die Inanspruchnahme von Sozialpädagogischer Familienbegleitung entscheiden.

Man hält an der Rückerstattungspflicht fest. In der Realität gibt es sie jedoch kaum.

Aus der Befragung

Vollzug der Rückzahlungspflicht selten
Interessanterweise liess sich die Verlustaversion vor allem bei Familien feststellen, die bisher ohne Sozialhilfe ausgekommen waren, diese für die Inanspruchnahme einer SPF aber hätten beziehen müssen. Dabei spielt es offenbar fast keine Rolle, ob sie die Kosten dafür am Schluss wirklich tragen müssen. Denn Schätzungen zufolge können im Mittel lediglich fünf Prozent der erbrachten Sozialhilfeleistungen zurückerstattet werden. Eine der Befragten dazu: «Man hält daran (Rückerstattungspflicht) fest. In der Realität gibt es sie jedoch kaum. Nach zehn Jahren erlischt sie. In den wenigsten Fällen gelangen Menschen in eine so günstige Lage, dass die Rückerstattungspflicht überhaupt zur Geltung kommt.»

Zudem Angst vor Stigmatisierung
Erschwerend kommt die Angst vor einer Stigmatisierung hinzu, die sich durch die Prüfung der familiären Bedürftigkeit ergibt. Marius Metzger über diese bekannte Strukturproblematik der Kinder- und Jugendhilfe: «Eltern mit geringen ökonomischen Ressourcen müssen sich nämlich nicht nur als zur Erziehung ihrer Kinder ausserstande präsentieren, sondern sich darüber hinaus auch noch amtlich bestätigen lassen, dass sie nicht dazu in der Lage sind, diese Leistung selbstständig zu finanzieren.»

Entwicklungsbezogene und finanzielle Folgen
Neben den Gründen für den Verzicht sprach die Studie auch die Folgen an. Ein Verzicht wäre in doppelter Hinsicht schwerwiegend: Einerseits besteht die Gefahr, dass gerade den Kindern nicht geholfen wird, die der Unterstützung am meisten bedürfen. Daneben ist er auch aus wirtschaftlicher Sicht relevant. Denn sollte die Lage in den betroffenen Familien verschlimmern, müssen unter Umständen deeskalierende Massnahmen ergriffen werden, die den Gemeinden viel teurer zu stehen kommen. Wie Metzger und Masoud Tehrani schreiben: «So gesehen erhält die Gesellschaft damit die finanzielle Verantwortung für die familiären Probleme unfreiwillig rücküberantwortet, läuft aber dann Gefahr, dass sie infolge der verspäteten Antwort auf die familiären Probleme wesentlich schlechtere Erfolgsaussichten zur Problembearbeitung hat.»

So gesehen erhält die Gesellschaft damit die finanzielle Verantwortung für die familiären Probleme unfreiwillig rücküberantwortet, läuft aber dann Gefahr, dass sie infolge der verspäteten Antwort wesentlich schlechtere Erfolgsaussichten zur Problembearbeitung hat.

Marius Metzger und Anoushiravan Masoud Tehrani

Wenn sich also Hilfsbedürftige durch eine Auflage abhalten lassen, die vielleicht nur theoretisch besteht, scheint es legitim, diese Zusammenhänge zu hinterfragen. Gerade weil sich die SPF durch ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnet, spräche aus Sicht der Forschenden viel dafür, ihre Finanzierung anders zu regeln.

Marius Metzger

Prof. Dr. Marius Metzger

Marius Metzger ist Dozent und Projektleiter sowie Verantwortlicher des Kompetenzzentrums Erziehung, Bildung und Betreuung über die Lebensalter hinweg.
Co-Autor Anoushiravan Masoud Tehrani ist promovierter Erziehungswissenschaftler und war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Luzern.

Informationen zur Studie
Alles Wissenswerte zum Abschlussbericht Finanzierung der Sozialpädagogischen Familienbegleitung in der Schweiz: Wirkungen der Rückerstattungs- und Beitragspflicht findet sich hier. Die Studie kann kostenlos über den interact-Verlag bezogen werden.

Institut für Sozialpädagogik und Bildung
Das Institut unterstützt die Förderung von Lebensqualität und Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen inner- und ausserhalb von Institutionen. Hier erfahren Sie alles zu unserem Aus- und Weiterbildungsangebot.

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Von: Anette Eldevik
Bild: Getty Images
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2022

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