4. März 2024

Wirtschaftsrecht

Nebenwirkungen der Corona Pandemie

Nebenwirkungen der Corona Pandemie

Von Tanja Fuchs, Claudia Kunz und Stephanie Schenker

Mit den Massnahmen des Bundesrats zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben sich einige Unternehmen mit Betrügereien bei den Covid-19-Krediten, wie auch der Deklaration für die Kurzarbeitsentschädigung auf Kosten der Allgemeinheit bereichert. Bis August 2023 verzeichnete allein die Kantonspolizei Zürich über 470 Verdachtsfälle.

Die Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich ist ein Spezialdienst innerhalb der Kriminalpolizei. Sie befasst sich mit komplexen Vermögensdelikten, wie Betrug, Veruntreuung und Konkurs, aber auch mit Korruption, Geldwäscherei, Bilanzmanipulationen sowie mit digitalen Begehungsformen, wie beispielsweise dem Online Anlagebetrug. Darüber hinaus bearbeitet die Abteilung Rechtshilfeersuchen aus aller Welt und betreibt eine professionelle Vermögensabschöpfung zur Einziehung deliktisch erlangter Gegenstände und Vermögenswerte.

Die periodische Veröffentlichung von Berichten aus dem Team von Lt. Lic. iur. Tanja Fuchs gibt einen Einblick in die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten sowie in die Herausforderungen, denen sie sich in ihrem Berufsalltag gegenübersehen. Der Bericht von Claudia Kunz und Stephanie Schenker wurde erstmals im Nachrichtenblatt 7/2023 (September) der Kantonspolizei Zürich veröffentlicht und wird nachfolgend leicht gekürzt aber ansonsten unverändert wiedergegeben.

Potenzielle Deliktsumme von 260 Millionen Franken

Insgesamt verzeichnet der Bund über 2200 Verdachtsfälle, bei denen im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten mit einer potenziellen Deliktsumme von über 260 Millionen Franken Strafanzeige erstattet wurde. Zusätzlich wurden zwischenzeitlich schweizweit 821 Strafanzeigen abgeschlossen, wobei hier eine Deliktsumme in der Höhe von 68 194 881 Franken verzeichnet wird. Die ausgewiesene Deliktsumme entspricht dem Volumen der Kredite zum Zeitpunkt von deren Gewährung, dabei wird nicht berücksichtigt, ob effektiv Verluste entstanden sind. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen der gewährten Covid-19-Kredite sowie der Covid-19-Kredite-Plus von etwa 16,9 Milliarden Franken machen die bisher bekannten sowie die verdachtsweise missbräuchlich erlangten Kredite circa 1,9 Prozent aus. Der Bund war sich bewusst, dass die Lancierung dieses Wirtschaft-Hilfsprogramms ein Missbrauchspotenzial birgt. Der Anteil an bisher bekannten sowie verdachtsweise missbräuchlich erlangten Covid-19-Kredite ist minimal. Dennoch steht hinter der vermeintlich vernachlässigbaren Zahl von circa 1,9 Prozent eine Kreditsumme von über 300 Millionen Franken.

Kantonspolizei ermittelt in 473 Verdachtsfällen

Die Kantonspolizei Zürich steht in der Verantwortung, gegen jene Kreditbezügerinnen und Kreditbezüger mit Anknüpfungspunkt im Kanton Zürich repressiv vorzugehen, die dieses einmalige Hilfsinstrumentarium für die Schweizer Wirtschaft von Gier getrieben zu ihrer persönlichen Bereicherung ausnutzten.

Das neuartige Covid-19-Betrugsphänomen etablierte sich innerhalb dreier Jahre zum polizeilichen Ermittlungstagesgeschäft. Bis Anfang August 2023 verzeichnete die Kantonspolizei Zürich 473 Verdachtsfälle, bei denen von missbräuchlich erlangten Covid- 19-Krediten auszugehen ist. Die Betrügerinnen und Betrüger liessen dabei ihrer Kreativität freien Lauf, was die Deklaration des angeblich erwirtschafteten Umsatzes des Unternehmens im Geschäftsjahr 2018 oder 2019 auf dem Kreditantragsformular anbelangte. Nicht erstaunlich ist, dass allen diesen Personen eine optimistische Grundhaltung eigen war. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Unternehmen wurde durchwegs überschätzt. Manch ein Betrüger wurde zum Dokumentengrafiker und übermittelte der Bank eine erfundene Erfolgsrechnung.

Äusserst willkommen war die Auszahlung des Covid-19-Kredits für einen Mann, der mit einem Teil des Kredits die Servicekosten für ein privates Luxusfahrzeug begleichen konnte. Teilweise verliehen die Betrüger ihrem Begehren nach einem Covid-19-Kredit Nachdruck, indem sie das Kreditantragsformular sicherheitshalber an verschiedene Bankinstitute versendeten, auf jedem Kreditantragsformular jedoch bestätigten, dass bei keinem weiteren Bankinstitut um einen Covid-19-Kredit ersucht worden war.

In Zusammenhang mit beanzeigten Konkursdelikten stellte die Kantonspolizei Zürich wiederholt fest, dass solche konkursiten Unternehmen Covid-19-Kredite ausbezahlt erhielten. Insbesondere bei erfolgten Konkurseinstellungen mangels Aktiven sind die Strafverfolgungsbehörden in der Pflicht hinzuschauen, ob die erlangten Covid-19-Kredite gemäss dem Verwendungszweck verbraucht wurden, beziehungsweise ob das Unternehmen überhaupt berechtigt war, diese Covid-19-Kredite zu beantragen.

Missbrauch mit der Kurzarbeitsentschädigung

Zur Abfederung der coronabedingten Wirtschaftsausfällen kamen weitere Hilfspakete des Bundes zum Einsatz, wie beispielsweise bei der Kurzarbeitsentschädigung. Dadurch eröffnete sich ein weiteres Betrugsfeld für Gierige.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. So soll verhindert werden, dass Arbeitsplätze infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle gekündigt werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen der KAE an den Arbeitgeber ausgerichtet.

Die Sicherung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus hing wesentlich davon ab, ob die Liquidität der Unternehmen gewährleistet werden kann. Hohe pandemiebedingte Nachfrageeinbrüche und notwendige behördliche Schutzmassnahmen führten seit März 2020 gesamtwirtschaftlich zu starken Arbeits- und Einnahmeausfällen.

Die KAE ist das wichtigste Instrument der Arbeitslosenversicherung zur wirtschaftlichen Stabilisierung in Krisenzeiten, und so wurde das Instrument der KAE nach Ausbruch der Corona- Pandemie gerne in Anspruch genommen. Im März 2020 lagen für 1,6 Millionen und im April 2020 für knapp 1,9 Millionen Arbeitnehmende Bewilligungen zum Bezug von KAE vor. Dies entsprach im April 2020 rund 37 Prozent aller Beschäftigten. Damit lag die Zahl der Bewilligungen zum Bezug von KAE rund zehnmal höher als bei der letzten grossen (Finanz-)Krise im Jahr 2009.

Die notrechtlichen Massnahmen des Bundesrats zur Unterstützung der Wirtschaft während der Corona-Pandemie enthielten bezüglich KAE verschiedene Erleichterungen beziehungsweise Ausweitungen: So wurde die Voranmeldefrist aufgehoben und der «Selbstbehalt» für Unternehmen auf null reduziert (keine Karenztage). Zudem wurden die anspruchsberechtigten Personengruppen vorübergehend ausgeweitet sowie das vereinfachte Verfahren bei der Voranmeldung sowie das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE eingeführt.

Doch nicht alle Betriebe, die KAE erhielten, waren dazu auch berechtigt. So wurden die Anträge nicht oder nur vereinzelt durch die Arbeitslosenversicherung kontrolliert. Zwar musste seitens der Arbeitgeber immer noch eine Begründung angegeben werden. Es reichte jedoch, wenn auf dem Antragsformular zum Beispiel stand, dass die Kunden nicht mehr zahlen würden. Einen Beleg dafür brauchte es nicht. Auch führten die Erleichterungen etwa dazu, dass plötzlich Ehefrauen, Nachbarn und weitere Kollegen in der Unternehmung eine Arbeitsstelle hatten.

In einem bekannten Fall wurde eine Mehrzahl von Mitarbeitenden erfunden, die angeblich komplett von Kurzarbeit betroffen gewesen sein sollen. Die Mehrheit der Unterschriften dieser erfundenen Mitarbeitenden waren gefälscht, und die gesamte Entschädigung wurde Monat für Monat durch die Arbeitgeber eingestrichen. Mit dem ertrogenen Geld konnten die Antragssteller sich schliesslich eine teure Luxuskarosse und Luxusuhren kaufen.

Im Kanton Zürich wurden im Zeitraum von 2020 bis 2022 rund 90 Berichte und Anzeigen betreffend eines möglichen Bezugsmissbrauchs von Leistungen der Sozialversicherung (Betrug) rapportiert. Die Spanne der ungerechtfertigt erlangten KAE beträgt gemäss den polizeilichen Datenbanken zwischen ein paar tausend bis zu 1,1 Millionen Franken.

Über 111 Millionen Franken zurückgefordert

Da die Arbeitslosenversicherung infolge der Pandemie KAE in historischem Ausmass ausbezahlte, war frühzeitig klar, dass auch die Missbrauchsbekämpfung deutlich verstärkt werden muss. So wurden innerhalb kürzester Zeit die personellen Ressourcen zur Kontrolle in diesem Bereich und das Budget deutlich aufgestockt. Dadurch konnten unter anderem die Arbeitgeberkontrollen intensiviert und bezogene Leistungen zurückgefordert werden.

Gemäss neusten Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft wurden 2216 Fälle zwischen September 2020 und März 2023 geprüft, die auf verschiedenen Wegen der Arbeitslosenversicherung gemeldet oder durch die Arbeitslosenkassen selbst aufgrund von Auffälligkeiten geprüft wurden. Gemäss den auf der Webseite arbeit.swiss.ch veröffentlichten Zahlen ergab das Revisionsergebnis des Staatssekretariats, dass aufgrund der Prüfungen 15 Fälle als missbräuchlich und 72 als fehlerhaft betrachtet werden. Diese Zahl ist nicht sonderlich hoch, jedoch resultiert daraus, dass bis März 2023 ein Betrag in der Höhe von 111 507 186.40 Franken zurückgefordert wurde. Beachtlich ist dieser Betrag auch insofern, weil noch längst nicht alle Verdachtsmeldungen geprüft wurden.

Mit den strafrechtlich- und zivilrechtlichen Massnahmen wird erhofft, dass bei einer möglichen weiteren Pandemie die Missbräuche eingedämmt werden können und sich die Betrüge nicht mehr lohnen. Es wird sich erst in der Zukunft zeigen, in welchem Ausmass bei den Covid-19-Krediten und bei den Bezügen von KAE betrogen wurde. Die Kreditrückzahlungen sind mehrheitlich noch nicht fällig, und die Überprüfungen allfällig unrechtmässiger Leistungsbezüge von KAE werden noch Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen. Demzufolge ist auch klar, dass uns diese Nebenwirkungen der Corona-Pandemie noch länger beschäftigen werden.

Fragen zu Fakten und Zahlen wirtschaftlicher Notmassnahmen

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind drei Jahre vergangen. Ein kurzer Selbsttest hilft, die Erinnerung an die wirtschaftlichen Notmassnahmen etwas aufzufrischen. Es gibt beim Test nichts zu gewinnen. Mehrfachantworten sind möglich. Sämtliche Angaben sind öffentlich recherchierbar auf der Internetseite des Bundes. Die Daten beziehen sich auf den Informationsstand vom 9. August 2023.

1. Wann beschloss der Bundesrat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus?

    A) 20. März 2021

    B) 20. März 2020

    C) 1. Januar 2020

2. Welche Summe stellte der Bundesrat bis zum 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus bereit?

     A) 40 Milliarden Franken

     B) 80 Milliarden Franken

     C) 10 Milliarden Franken

3. Wann trat die Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaft des Bundes in Kraft?

     A) 31. März 2021

     B) 31. Juni 2020

     C) 26. März 2020

4. In welchem Umfang konnten betroffene Unternehmen Überbrückungskredite beantragen?

     A) minimal 10 Prozent vom Jahresumsatz bis maximal 20 Millionen Franken

     B) höchstens 10 Prozent vom Jahresumsatz bis maximal 20 Millionen Franken

     C) höchstens 10 Prozent vom Jahresumsatz bis maximal 10 Millionen Franken

5. Zu wie vielen Prozenten wurden Überbrückungskredite bis zu einem Betrag von 500 000 Franken durch den Bund abgesichert?

     A) zu 50 Prozent

     B) zu 0 Prozent

     C) zu 100 Prozent

6. Wie wurden Überbrückungskredite bis 500 000 Franken ausbezahlt?

     A) unbürokratisch und rasch

     B) nach Durchlaufen einer Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Bank

     C) nach Einreichen des Kreditantrags

7. Wie viele Kreditvereinbarungen wurden per 2. April 2020 abgeschlossen?

     A) 76 034 Kreditvereinbarungen

     B) 95 047 Kreditvereinbarungen

     C) 36 988 Kreditvereinbarungen

8. Wie viele Kreditvereinbarungen mit welchem Kreditvolumen wurden per 9. August 2023 abgeschlossen?

     A) 136 737 Covid-Kredite bis 500 000 CHF mit insges. 13 916 639 515 CHF

     B) 325 889 Covid-Kredite bis 500 000 CHF mit insgesamt 25 915 115 172 CHF

     C) 136 737 Covid-Kredite bis 500 000 CHF mit insgesamt 8 915 060 713 CHF

9. Wie viele Covid-19-Überbrückungskredite wurden per 9. August 2023 vollständig zurückbezahlt?

     A) 49 666 Kredite mit insgesamt 15 629 949 545 CHF

     B) 7633 Kredite mit insgesamt 629 949 545 CHF

     C) 40 452 Kredite mit insgesamt 7 500 156 849 CHF

Lösungen:

1B, 2A, 3C, 4B, 5C, 6AC, 7A, 8A, 9C

Autorin: Tanja Fuchs

Lt. Lic. iur. Tanja Fuchs leitet die Ermittlungsabteilung für Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich.

Autorin: Claudia Kunz

Claudia Kunz ist als Sachbearbeiterin bei der Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich tätig und ermittelt Finanz- und Wirtschaftsdelikte.

Autorin: Stephanie Schenker

Stephanie Schenker ist als Sachbearbeiterin bei der Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich tätig und ermittelt Finanz- und Wirtschaftsdelikte.

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