2. Oktober 2023

Financial Crime,

Geldwäsche

Money Mule – leicht verdientes Geld?

Money Mule – leicht verdientes Geld?

Von Nadja Groetsch

Bei lukrativen Jobangeboten auf Online-Plattformen, einer Tätigkeit als Finanzagentin oder Finanzagenten auf Social-Media-Kanälen oder dem entgeltlichen zur Verfügung stellen des Bankkontos für Drittüberweisungen lockt vermeintlich das schnelle Geld. Wer sich nicht strafbar machen will, sollte besser die Finger von solchen Angeboten lassen.

Ein Money Mule, zu Deutsch «Geldesel», ist eine Person, die von Kriminellen dazu benutzt wird, illegale Geldtransaktionen durchzuführen. Dazu stellt die Person ihre eigenen Bankkonti zur Verfügung und erhält als Gegenleistung eine Art Provision. Seit geraumer Zeit werden dafür auch Konti bei Kryptobörsen verwendet, um mit Hilfe von Kryptowährungen die Herkunft und Weiterleitung der illegalen Gelder zu verschleiern. Money Mules werden dadurch oft unwissentlich in betrügerische Aktivitäten verwickelt und dienen der vorübergehenden Platzierung von inkriminierten Vermögenswerten.

Wie funktioniert Money Muling

Money Mules werden hauptsächlich über das Internet oder über Social-Media-Kanäle mit betrügerischen Angeboten von Kriminellen angelockt. Oftmals handelt es sich bei Money Mules um Personen, die auf Jobsuche oder in finanziellen Schwierigkeiten sind. Die Jobangebote erscheinen gerade für diese Personen als sehr attraktiv. Sie sind verzweifelt, missachten Warnzeichen und sind daher einfache Opfer.

Wie bereits eingangs erwähnt, stellt das Weiterleiten von illegal erworbenen Geldern einen wesentlichen Bestandteil des Money Muling dar. Die involvierten Vermögenswerte stammen aus unterschiedlichen illegalen Quellen, wie beispielsweise dem Drogenhandel, der Cyberkriminalität, betrügerischen Handlungen und sogar der Terrorismusfinanzierung. Die Gelder werden über die Bankkonti der Money Mules oder, wie es in der Vergangenheit vermehrt vorgekommen ist, auch über deren Kryptowährungskonti an die Betrüger oder an andere Money Mules weitertransferiert. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, die Herkunft der illegalen Vermögenswerte zu verschleiern. Money Mules erhalten für ihre Dienstleistung üblicherweise eine finanzielle Vergütung.

Strafbarkeit von Money Muling

Das Phänomen ist nicht neu. Kriminelle nutzen die Gutgläubigkeit oder finanzielle Notlage der Money Mules skrupellos aus. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen verstehen, dass die Beteiligung an solchen Aktivitäten illegal ist und ihr Handeln schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch wenn die Money Mules nicht an der Haupttat, also beispielsweise dem Betrug, beteiligt sind, machen sie sich strafbar. Mit dem Zurverfügungstellen der Bankkonti ermöglichen sie die Verschiebung sowie Verschleierung der «schmutzigen» Gelder und machen sich dadurch der Geldwäscherei strafbar. Darüber hinaus droht den Money Mules der Verlust ihrer Bankkonti, indem die Banken die Geschäftsbeziehung mit ihnen beenden und die Konti saldieren. Als Folge davon können sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Erkennen Finanzintermediäre solche illegalen Transaktionen auf dem Konto eines Kunden oder einer Kundin, müssen sie gestützt auf Art. 9 GwG eine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) beim Bundesamt für Polizei (fedpol) erstatten. Wenn die MROS die Verdachtsmeldung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weiterleitet, kann es zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den vermeintlichen Money Mule kommen. Den Betroffenen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu fünf Jahren betragen. Immerhin können die Money Mules darauf hoffen, bei erstmaliger Straffälligkeit mit einer bedingt ausgesprochenen Strafe davon zu kommen und nicht im Gefängnis Einsitz nehmen zu müssen.

Schutz vor Money Muling

Um sich vor einer Beteiligung als Money Mule zu schützen, sollten Personen gegenüber Lockvogelangeboten misstrauisch sein. Ebenso sollten sie nie im Auftrag von Dritten Geldtransaktionen für unbekannte Personen durchführen. Dies gilt umso mehr, wenn sie dafür auch noch Provisionen erhalten. Es empfiehlt sich in jedem Fall kritisch zu sein und weitergehende Abklärungen über solche unseriösen Angebote vorzunehmen. Zuvor sollten keinesfalls derartige Dritt-Überweisungen getätigt werden. Bleibt ein ungutes Gefühl und können die Zweifel an der Seriosität des Angebots nicht ausgeräumt werden, ist dringend von weiteren Kontakten mit den involvierten Personen, sprich den Kriminellen, oder gar von Überweisungen von Geldern abzuraten.

Im Allgemeinen ist es wichtig, keine persönlichen Daten, Kopien von Ausweisdokumenten oder Bankinformationen an unbekannte Personen weiterzugeben. Wenn bereits Gelder empfangen und weitertransferiert wurden und die Aktivitäten verdächtig erscheinen, ist dies der Polizei zu melden. Zudem ist es ratsam, auch die Bank oder den Finanzintermediär über diese Transaktionen zu informieren und das private sowie berufliche Umfeld für das Thema «Money Muling» zu sensibilisieren.

Der nächste Beitrag auf dem Blog Economic Crime erscheint am 23. Oktober 2023.

Autorin: Nadja Groetsch

Nadja Groetsch verfügt über mehrjährige Erfahrung im Bereich Compliance, wie der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Seit 2023 arbeitet sie als Compliance Officer bei der Luzerner Kantonalbank AG. Aufgrund ihrer früheren Tätigkeit bei einem Krypto-Finanzdienstleister bringt sie zusätzlich Erfahrungen in Compliance-Fragen rund um Kryptowährungen/Blockchain mit. Nadja Groetsch hat das MAS Economic Crime Investigation der Hochschule Luzern (HSLU) absolviert.

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