30. Oktober 2023
Von Dr. Claudia V. Brunner und Susanne Grau
Wenn Unternehmen mit der Bekämpfung der Geldwäscherei konfrontiert sind, tauchen in der Regel diverse Fragen auf. Die Teilnehmenden des Seminars «Geldwäschereibekämpfung bei Vermögensverwaltern und Trustees» nutzten die Gelegenheit, einen fundierten Einblick in die Grundlagen und Besonderheiten der Thematik zu erhalten. Wie weit darf eine Standardisierung der Geldwäschereibekämpfung gehen? Ist eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Compliance Officers gerechtfertigt und wie kann man sich bestmöglich vor einer solchen schützen?
Am 20. Oktober 2023 durften die Seminarleiterinnen Dr. Claudia V. Brunner und Susanne Grau die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem vielfältigen Tag im Zeichen der Geldwäschereibekämpfung begrüssen. Allen gemeinsam war das Interesse, einen Überblick über die aktuellen Grundlagen der Geldwäschereibekämpfung zu erhalten sowie in die praktischen Herausforderungen eingeführt zu werden.
Sorgfalts- und Meldepflichten
Zunächst erläuterte Marc Blumenfeld, Managing Director bei Alithis, welche Pflichten den Finanzintermediären im Bereich der Geldwäschereibekämpfung zukommen. Anhand von Grafiken wurden die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt sowie dargelegt, welche Handlungen vorgenommen werden müssen, um den im Geldwäschereigesetz festgeschriebenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dabei wurde auch den organisatorischen Aspekten ausreichend Beachtung geschenkt.
Im Folgenden ging Dr. Doris Hutzler, Partnerin bei LCR Services AG, auf die Kriterien ein, bei denen von einem erhöhten Risiko der Geschäftsbeziehung auszugehen ist. Sie legte dar, welche Abklärungen bei solchen Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken vorzunehmen sind und zeigte auf, welche Umstände eine Untersuchung wegen Geldwäscherei auslösen können. Ebenfalls erläuterte sie detailliert die Herausforderungen, die die Finanzintermediäre im Zusammenhang mit solchen Untersuchungen zu bewältigen haben. Anschliessend führte sie die Teilnehmenden in das Meldewesen sein und zeigte anhand eines Leitfadens auf, wie bei einer Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) vorzugehen ist. Mit Statistiken über die Verdachtsmeldungen, die Vortaten und die Meldungen von Vermögensverwaltern endete der erste Teil.
Outsourcing
Der zweite Teil startete mit einem Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Outsourcings der Geldwäschereibekämpfung für Vermögensverwalter und Trustees. Anschliessend legte Marc Blumenfeld anschaulich sowie detailliert dar, welche Handlungen auf Dritte übertragen werden dürfen und welche zwingend von Vermögensverwaltern, respektive Trustees vorgenommen werden müssen. Die verschiedenen Möglichkeiten wurden mit den Teilnehmenden anhand eines Prüfschemas durchgespielt. Dabei stellte sich heraus, dass bei der Auslagerung eines jeden Teilbereichs sorgfältig abzuklären ist, wer für diesen Bereich als Dienstleister überhaupt in Frage kommt und welche Voraussetzungen dabei zwingend erfüllt sein müssen.
Aktuelle Themen
Nach dem gemeinsamen Mittagessen widmete sich Dr. Doris Hutzler der Frage der strafrechtlichen Haftung der Compliance Officer. Nach der Einführung in die Konsequenzen von Sorgfaltspflichtverletzungen wurde mit den Teilnehmenden anhand verschiedener Situationen aus der Praxis diskutiert, wie sich diese aus strafrechtlicher Sicht einordnen lassen. Anschliessend zeigte sie auf, wie es zu einer Strafanzeige an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Verurteilung gestützt auf den Tatbestand der Verletzung der Meldepflicht erfolgen kann. Abgerundet wurde das Thema mit der Diskussion, inwiefern die Corporate Governance des Unternehmens für die strafrechtliche Haftung des Compliance Officer mitverantwortlich ist. Abgeschlossen wurde der dritte Teil mit einem Überblick über die Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung vom 30. August 2023.
Case Studies
Zum Abschluss des Tages hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich das angeeignete Wissen anhand eines für sie aufbereiteten Falls anzuwenden. Die dabei aufgetretenen Schwierigkeiten wurden im Anschluss mit sämtlichen Teilnehmenden sowie den beiden Experten diskutiert, wodurch viele wertvolle Erfahrungen für den künftigen, praktischen Gebrauch mitgenommen werden konnten. Nach einem intensiven, aber lehrreichen Seminartag blieb demnach einzig noch die Frage offen, welche Änderungen die Vernehmlassung zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung mit sich bringen wird – eine Frage, die wohl noch einige Zeit zu Diskussionen führen wird.
Bedürfnis nach Erweiterung des Fachwissens
Die angeregten Diskussionen während den Referaten, der Case Study, in den Pausen sowie während des gemeinsamen Mittagessens zeigten, wie wichtig und anspruchsvoll das Thema Geldwäschereibekämpfung ist. Im Rahmen des Fachbereichs Wirtschaftskriminalistik können Interessierte im CAS Economic Crime Investigation ihr Wissen über das Phänomen Wirtschaftskriminalität vertiefen. Bei Bedarf kann das Weiterbildungsprogramm mit einem Master vervollständigt werden. Das nächste Seminar widmet sich der Bilanzfälschung und findet am 13. November 2023 auf dem Campus Zug-Rotkreuz statt. Für Auskünfte stehen Dr. Claudia V. Brunner und Susanne Grau gerne zur Verfügung.
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