15. November 2021
Von Susanne Grau und Dr. Claudia V. Brunner
Am Seminar Bilanzfälschung des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern führten Expertinnen und Experten die Teilnehmenden durch die verschiedenen Aspekte der Manipulation von Geschäftszahlen. Wann sind solche Handlungen strafbar und wie kommt man dem Ganzen auf die Spur?
Nachdem der letztjährige Termin aufgrund von «Corona» verschoben werden musste, freuten sich Susanne Grau und Dr. Claudia V. Brunner, die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 11. November 2021 anlässlich des ausgebuchten Seminars auf dem Campus Zug-Rotkreuz zu begrüssen. Hochinteressierte Personen aus Justiz, Verwaltung und Privatwirtschaft verbrachten einen interessanten Tag mit den unterschiedlichsten Aspekten der Bilanzfälschung.
Bilanzfälschung aus Sicht des Strafrechts
Zu Beginn erläuterte Susanne Grau, Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen IFZ Zug der Hochschule Luzern, in ihrem Referat, was unter dem Begriff «Bilanzfälschung» zu verstehen ist und inwiefern Handlungen in diesem Bereich strafbar sein können. Die Anwesenden erhielten eine Einführung in den Deliktsaufbau der Bilanzfälschung beziehungsweise der Falschbeurkundung und erfuhren anhand eines Schemas, wie buchhalterische Verhaltensweisen strafrechtlichen beurteilt werden können. Anhand des Falls Erb zeigte sie des Weiteren auf, wie nach Fertigstellung des Jahresabschlusses die Zahlen in betrügerischer Absicht mit dem Ziel manipuliert wurden, um bei den Banken bestehende Kredite zu verlängern oder neue Kredite zu erhalten. Aber nicht nur die Finanzbuchhaltung ist von Fälschungshandlungen betroffen. So verschlechterte PostAuto mit fiktiven Buchungen in der Betriebsbuchhaltung den abgeltungsberechtigten Spartengewinn, um höhere (ungerechtfertigte) Abgeltungen geltend machen zu können. Die Rede ist von Subventionsbetrug und manipulierten Zahlen.
Bilanzmanipulation aus Sicht der Revisionsstelle
Inwiefern ist die Revisionsstelle vom Thema Bilanzfälschung betroffen? Marc Arnet, Mandatsleiter Wirtschaftsprüfung bei Mattig-Suter und Partner, ging dieser Frage nach und führte die Teilnehmenden aufgrund seiner langjährigen praktischen Erfahrung gekonnt durch die praktischen Fallbeispiele. So wurde unter anderem der Fall Wirecard, bei welchem ein Viertel der Bilanzsumme beziehungsweise 1.9 Milliarden Euro «frei erfunden» waren, sowie der Fall der deutschen «Flowtex»-Gruppe, bei dem mit nicht existierenden Spezialbohrmaschinen ein fiktives Warenlage aufgebaut und ein Schneeballsystem betrieben wurde, diskutiert.
Im Anschluss an die Fallbesprechungen leitete er zur Rolle der Revisionsstelle und zum Problem der Erwartungslücke über. Die Öffentlichkeit erwartet in der Regel, dass die Revisionsstelle alles prüft und alles sieht: Jedoch sind nur wenige Unternehmen überhaupt prüfungspflichtig oder haben eine Revisionsstelle. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass 81% der Schweizer Firmen mittels «Opting Out» auf die Revisionsstelle verzichten, 17% eine eingeschränkte Revision haben und nur gerade 2% eine ordentliche Revision durchführen. Die Auswirkungen von betrügerischen Handlungsweisen im Abschluss sind somit von den Revisoren einzig bei Letzteren und damit bei einem sehr kleinen Teil der Unternehmen zu prüfen. Abschliessend hält Marc Arnet fest, dass die Buchführung keine exakte Wissenschaft ist und demnach immer ein gewisser Entscheidungsspielraum besteht.
Bilanzkosmetik
Marco Passardi, Professor für Accounting am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern, widmete sich dem Thema der Bilanzkosmetik. Brilliant führte er die Anwesenden anhand von anschaulichen Fallbeispielen durch die Materie.
Zunächst griff er die Thematik «Gliederungsfehler» auf, die häufig keinen deliktischen Hintergrund haben dürften. Führen diese aber zu einer klaren Beeinträchtigung der Aussagekraft der Jahresrechnung können diese gemäss dem Referenten aber qualitativ wesentliche Fehler bewirken. Bei geschäftlich «angespannten» Verhältnissen, wie beispielsweise einer drohenden Überschuldung, ist es schwierig, qualitativ wesentliche Fehler von möglichen deliktischen Handlungen abzugrenzen.
Darüber hinaus ging Marco Passardi der Frage nach, wann Bilanzkosmetik legal ist und zeigte den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern anhand eines Beispiels auf, wie man nicht mehr begründete Rückstellungen zu einem beliebigen Zeitpunkt sowie aus einem beliebigen Motiv heraus auflösen und somit den Gewinn gegenüber einem möglichen Investor auf legale Weise besser darstellen kann.
Der Bilanzfälschung auf der Spur
Zum Abschluss des Seminartages zeigten Marc Bühler, Director Forensic bei Deloitte AG und seine Teammitglieder, Steven Chang und Lilian Haymann, wie man anhand von Tools den Fälschungen in der Bilanz auf die Spur kommen kann.
Mit einer Live-Demonstration zeigten die Referenten, wie aus einer grossen Datenmenge die relevanten Informationen herausgefiltert, grafisch dargestellt und beurteilt werden können. Ebenfalls wurde das Gesetz von Benford erläutert, das besagt, dass Zahlenwerte mit der «1» als führende Ziffer viel häufiger auftauchen als solche mit einer «9». Allerdings lässt sich «Benford’s Law» nur anwenden, wenn es sich um eine uneingeschränkte Zahlenreihe handelt.
Die anschauliche Präsentation und die Erfahrungsberichte aus den Untersuchungen führte zu einer angeregten Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit, den Spezialisten praktische Fragen zu stellen. Der Umgang mit grossen Datenmengen sowie die Möglichkeiten zur Auffindung relevanter Daten, aus denen Erkenntnisse gezogen werden können, waren dabei von besonderem Interesse.
Bedürfnis nach Erweiterung des Fachwissens
Die angeregten Diskussionen während den Referaten, in den Pausen und während dem gemeinsamen Mittagessen zeigten, wie wichtig und anspruchsvoll das Thema Bilanzfälschung ist. Im Rahmen des Fachbereichs Wirtschaftskriminalistik können Interessierte im CAS Economic Crime Investigation Ihr Wissen über die Bilanzfälschung hinaus vertiefen. Das Weiterbildungsprogramm kann schliesslich mit einem Master vervollständigt werden. Das Seminar Bilanzfälschung wird auch im Jahr 2022 wieder durchgeführt.
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