1. Dezember 2025

Allgemein,

Financial Crime

Geschenke an ausländische Amtsträger – was ist erlaubt?

Geschenke an ausländische Amtsträger – was ist erlaubt?

Von Mona Fahmy & Susanne Grau

Zwei Schweizer Nationalräte haben Strafanzeige gegen mehrere Schweizer Unternehmer eingereicht, nachdem diese US-Präsident Donald Trump während laufender Zollverhandlungen hochpreisige Geschenke überreicht hatten. Wird die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung eröffnen?

Im Kontext laufender Zollverhandlungen zwischen den USA und der Schweiz traf am 4. November 2025 eine Delegation mehrerer führender Schweizer Wirtschaftsvertreter US-Präsident Donald Trump im Oval Office und brachte dabei eine Rolex-Tischuhr sowie einen Goldbarren mit.

Am 27. November 2025 reichten zwei Mitglieder des Schweizer Nationalrats bei der Schweizer Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige ein. In dem Schreiben — offenbar sieben Seiten lang und laut SRF der Redaktion der französischsprachigen RTS vorliegend — heben sie hervor, dass mit der Anzeige nicht nur die konkreten Geschenke, sondern «die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der internationale Ruf der Schweiz» zur Diskussion stehe.

Konkret werfen sie den Wirtschaftsführenden vor, durch die Geschenke an einen ausländischen Amtsträger — zeitlich nahe am Abschluss eines wirtschaftlich bedeutenden Zolldeals — mutmasslich den Straftatbestand der Bestechung fremder Amtsträger erfüllt zu haben.

Die Anzeige war auch in internationalen Medien ein Thema, etwa bei Reuters oder dem Daily Beast. «Die Geschenke wurden im Namen der Gruppe, die an dem Treffen teilnahm, der Präsidentenbibliothek übergeben, in voller Übereinstimmung mit dem US-amerikanischen und dem Schweizer Recht», sagte eine der Wirtschaftsdelegation nahestehende Person gegenüber Reuters und fügte hinzu, dass die Geschenke mit dem Ethikbeauftragten des Weissen Hauses abgestimmt worden seien.

«Obwohl Trump kein Fehlverhalten vorgeworfen wird, hat der Zeitpunkt der Schweizer Geschenke, nur wenige Tage bevor die USA die Zölle auf Schweizer Waren senkten, ethische und rechtliche Fragen hinsichtlich teurer Geschenke an Amtsträger aufgeworfen», schreibt das Nachrichtenmagazin Newsweek.

Bestechung fremder Amtsträger

Die Bestechung fremder Amtsträger ist in Art. 322septies StGB geregelt. Die Norm dient dem Schutz des Vertrauens der Allgemeinheit in die Objektivität und die Sachlichkeit amtlicher Tätigkeit.

Eine aktive Bestechung fremder Amtsträger liegt vor, wenn einer ausländischen Amtsträgerperson im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit ein ungebührlicher Vorteil angeboten, versprochen oder gewährt wird, um eine pflichtwidrige oder im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung zu beeinflussen. Taugliche Täter sind natürliche Personen; daneben können juristische Personen nach Art. 102 Abs. 2 StGB belangt werden, sofern mangelhafte organisatorische Vorkehrungen die Begehung von Bestechungsdelikten ermöglicht haben.​

Der Begriff des fremden Amtsträgers wird autonom nach schweizerischem Recht ausgelegt und umfasst sowohl institutionelle als auch funktionale Amtsträger, einschliesslich Parlamentarier und Personen, die für öffentliche Unternehmen oder internationale Organisationen tätig sind, auch wenn sie im Herkunftsstaat nicht als Amtsträger gelten.

Entscheid der Bundesanwaltschaft mit Spannung erwartet

Lassen sich die Geschenke rechtfertigen? Die ethischen und rechtlichen Fragen sind Gegenstand der laufenden Diskussion. Es wird sehr interessant sein, zu sehen, wie die Bundesanwaltschaft im Fall der Anzeige entscheiden wird und ob sie eine Untersuchung eröffnen wird.

Quellen zur Bestechung fremder Amtsträger:

  • Loris Baumgartner/Marco Hurni, Kommentierung zu Art. 322ter StGB, in: Marianne Johanna Lehmkuhl/Jan Wenk (Hrsg.), Onlinekommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch – Version: 04.09.2024: https://onlinekommentar.ch/de/kommentare/stgb322ter#p1 (besucht am 30. November 2025).
  • Loris Baumgartner/Marco Hurni, Kommentierung zu Art. 322septies StGB, in: Marianne Johanna Lehmkuhl/Jan Wenk (Hrsg.), Onlinekommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch – Version: 04.09.2024: https://onlinekommentar.ch/de/kommentare/stgb322septies (besucht am 30. November 2025).

Autorin: Mona Fahmy

Mona Fahmy ist Ökonomin (MA UZH) und Absolventin des MAS Economic Crime Investigation. Sie ist Vizepräsidentin der Schweizerischen Expertenvereinigung zur «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» SEBWK, CEO der AGON Partners Compliance AG und Beirätin des Instituts für Compliance und Whistleblowing.

Autorin: Susanne Grau

Susanne Grau ist Leiterin des Themenbereichs Wirtschaftskriminalistik, Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern und Inhaberin und Geschäftsführerin der SUSANNEGRAU Consulting GmbH. Sie amtet als Vizepräsidentin von SwissAccounting und ist Verwaltungsrätin der Controller Akademie AG . Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Schweizerischen Expertenvereinigung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität SEBWK.

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