18. Mai 2026
Der Bundesrat hat seine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2026 bis 2029 vorgestellt. Er reagiert auf die Kritik aus unabhängigen Evaluationen und internationalen Prüfverfahren. Die neue Strategie ist klarer priorisiert und erhöht insbesondere für international tätige Unternehmen den Erwartungsdruck in Richtung Prävention und Compliance.
von Stefanie Mühlebach und Steven Winter
Die erste Antikorruptionsstrategie des Bundes (2021–2024) richtete sich primär an die Bundesverwaltung und umfasste 11 Ziele mit 42 Massnahmen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zog 2025 eine ernüchternde Bilanz: fehlende Risiko‑ und Wirkungsanalysen, unklare Zuständigkeiten und eine koordinierende, aber nicht durchsetzungsfähige Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG). Vor diesem Hintergrund attestierte die EFK der bisherigen Strategie geringe Ambitionen und empfahl eine grundlegendere Fokussierung.
Mit der Medienmitteilung vom 28. Januar 2026 präsentierte der Bundesrat seine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2026 bis 2029.
Die Kritik der EFK setzte den Takt für die neue Strategie. Der Bundesrat hielt zwar an den Strukturen fest, reagierte aber auf den festgestellten Anpassungsbedarf:
Mit der Strategie 2026–2029 vollzieht der Bundesrat einen Wechsel hin zu mehr Prävention, Aufdeckung und internationaler Abstimmung. Die Priorisierung, die Einführung messbarer Ziele und die stärkere Einbindung verschiedener Akteure sollen die Wirkung der Antikorruptionspolitik messbar steigern.
Für international tätige Unternehmen rückt die Korruptionsanfälligkeit im Ausland in den Fokus. Der Bund will gezielt auf Risiken im Auslandsgeschäft sensibilisieren und entsprechende Kampagnen durchführen. Unternehmen werden ihre Compliance-Strukturen und internen Kontrollmechanismen stärken sowie höhere Anforderungen an Whistleblower-Schutz und Transparenz- und Berichtspflichten, etwa im Rohstoffsektor, erfüllen müssen.
Es ist aber Zurückhaltung angezeigt. Im Privatsektor bleibt vieles in der Umsetzung offen, vor allem beim Whistleblower-Schutz. Die Strategie kündigt lediglich einen Vorschlag des Bundes an, verbindliche Regeln sind ungewiss. Auch strengere Sanktionen gegen Unternehmen und Kooperationsanreize sind erst in Prüfung.
Bei den Transparenzanforderungen will die Strategie sicherstellen, dass Unternehmen über mögliche Korruption berichten. Unklar bleibt jedoch, welche Unternehmen erfasst werden, wie weit die Pflichten reichen und wie diese mit bestehenden Compliance- und Reporting-Prozessen zusammenspielen. Für Unternehmen bedeutet das vorerst vor allem steigender Erwartungsdruck ohne durchgehend klare Vorgaben.
Die Strategie 2026-2029 ist grundsätzlich zu begrüssen. Zu viel Optimismus ist aber verfrüht. Ob die Strategie ihre Wirkung tatsächlich entfalten wird, hängt weniger von ihrer Systematik als von ihrer konsequenten Umsetzung ab. Gerade bei politisch und rechtlich anspruchsvollen Vorhaben – etwa beim Whistleblower-Schutz, bei einer Verschärfung der Sanktionen gegen Unternehmen oder bei strukturellen Anpassungen im Bereich der Koordination – ist fraglich, ob diese innerhalb des Strategiezeitraums realistisch vorbereitet, politisch mehrheitsfähig gemacht und tatsächlich umgesetzt werden können. Mehrere dieser Themen sind seit Jahren Gegenstand internationaler Empfehlungen und nationaler Diskussionen, ohne dass bislang eine abschliessende Lösung erreicht worden wäre. Insgesamt ist die Strategie 2026–2029 deshalb eher ein pragmatischer Fortschritt als ein eigentlicher Neustart. Ob daraus innert Frist auch greifbare Resultate entstehen, bleibt abzuwarten
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