18. Mai 2026

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Schweizer Antikorruptionsstrategie 2026-2029: Korruptionsbekämpfung und Compliance-Anforderungen für Unternehmen im Fokus

Der Bundesrat hat seine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2026 bis 2029 vorgestellt. Er reagiert auf die Kritik aus unabhängigen Evaluationen und internationalen Prüfverfahren. Die neue Strategie ist klarer priorisiert und erhöht insbesondere für international tätige Unternehmen den Erwartungsdruck in Richtung Prävention und Compliance.

Schweizer Antikorruptionsstrategie 2026-2029: Korruptionsbekämpfung und Compliance-Anforderungen für Unternehmen im Fokus

von Stefanie Mühlebach und Steven Winter

Die erste Antikorruptionsstrategie des Bundes (2021–2024) richtete sich primär an die Bundesverwaltung und umfasste 11 Ziele mit 42 Massnahmen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zog 2025 eine ernüchternde Bilanz: fehlende Risiko‑ und Wirkungsanalysen, unklare Zuständigkeiten und eine koordinierende, aber nicht durchsetzungsfähige Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG). Vor diesem Hintergrund attestierte die EFK der bisherigen Strategie geringe Ambitionen und empfahl eine grundlegendere Fokussierung.

Mit der Medienmitteilung vom 28. Januar 2026 präsentierte der Bundesrat seine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2026 bis 2029.

Die zentralen Neuerungen der Strategie 2026–2029

Die Kritik der EFK setzte den Takt für die neue Strategie. Der Bundesrat hielt zwar an den Strukturen fest, reagierte aber auf den festgestellten Anpassungsbedarf:

  1. Klare Schwerpunktsetzung: Im Unterschied zur breiteren Streuung der Massnahmen in der Strategie 2021–2024 konzentriert sich die neue Strategie auf zwei Themenfelder:
    • Korruptionsbekämpfung durch die Bundesverwaltung in Bereichen mit besonderer Exponiertheit und erhöhtem Risikopotenzial
    • Reduktion der Korruptionsanfälligkeit der Schweizer Wirtschaft im Ausland.
  2. Weniger, aber gezieltere Massnahmen: Die Anzahl der zentralen Massnahmen wurde von zuvor 42 auf 18 verringert. Damit wird der Fokus auf diejenigen Handlungsfelder gelegt, in denen der Anpassungsbedarf und die Wirkung am grössten sind.
  3. Organisatorische Nachschärfung: Die IDAG, die weiterhin für Entwicklung, Monitoring und Koordination zuständig bleibt, soll in ihrer Effizienz und Unabhängigkeit gestärkt werden.
  4. Messbare Ziele und Monitoring: Sämtliche Massnahmen werden mit Indikatoren hinterlegt, die eine objektive Evaluation der Zielerreichung ermöglichen. Zudem wird eine Zuständigkeit definiert. Dadurch soll die Umsetzung nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und nachvollziehbarer gestaltet werden. Die IDAG erhält das Mandat, die Fortschritte zu überwachen und regelmässig zu berichten.
  5. Stärkung von Prävention und Transparenz: Es werden verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Sensibilisierung, Ausbildung und Integritätschecks in besonders exponierten Verwaltungsfunktionen unternommen. Für den Privatsektor, insbesondere für international tätige Unternehmen, sind neue Transparenzanforderungen und Sensibilisierungskampagnen vorgesehen. Darüber hinaus werden Massnahmen zur verbesserten Nachverfolgung von Geldflüssen im Rohstoffsektor und zur Förderung des Whistleblower-Schutzes im privaten Sektor fokussiert.
  6. Aufgeschobene Anklageerhebung: Für grosse Wirtschaftsstrafverfahren könnte die Staatsanwaltschaft vorläufig auf eine Anklageerhebung verzichten, wenn die beschuldigte Person den Sachverhalt anerkennt, kooperiert, Sanktionen akzeptiert und verbindliche Massnahmen zur Behebung von Organisationsmängeln umsetzt. Bei Bewährung würde das Verfahren eingestellt, ansonsten Anklage erhoben. Ein entsprechender Vorschlag der Bundesanwaltschaft wurde im Rahmen der letzten Revision der Strafprozessordnung diskutiert, vom Bundesrat jedoch aus rechtsstaatlichen und systematischen Bedenken verworfen.
  7. Umsetzung der Empfehlungen von OECD, GRECO und UNCAC: Dazu zählen beispielsweise die Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für Sanktionen gegen Unternehmen sowie die geplante Einführung eines angemessenen Rechtsrahmens für den Whistleblower-Schutz im Privatsektor.

Mit der Strategie 2026–2029 vollzieht der Bundesrat einen Wechsel hin zu mehr Prävention, Aufdeckung und internationaler Abstimmung. Die Priorisierung, die Einführung messbarer Ziele und die stärkere Einbindung verschiedener Akteure sollen die Wirkung der Antikorruptionspolitik messbar steigern.

Was die Strategie 2026-2029 für Unternehmen bedeutet

Für international tätige Unternehmen rückt die Korruptionsanfälligkeit im Ausland in den Fokus. Der Bund will gezielt auf Risiken im Auslandsgeschäft sensibilisieren und entsprechende Kampagnen durchführen. Unternehmen werden ihre Compliance-Strukturen und internen Kontrollmechanismen stärken sowie höhere Anforderungen an Whistleblower-Schutz und Transparenz- und Berichtspflichten, etwa im Rohstoffsektor, erfüllen müssen.

Es ist aber Zurückhaltung angezeigt. Im Privatsektor bleibt vieles in der Umsetzung offen, vor allem beim Whistleblower-Schutz. Die Strategie kündigt lediglich einen Vorschlag des Bundes an, verbindliche Regeln sind ungewiss. Auch strengere Sanktionen gegen Unternehmen und Kooperationsanreize sind erst in Prüfung.

Bei den Transparenzanforderungen will die Strategie sicherstellen, dass Unternehmen über mögliche Korruption berichten. Unklar bleibt jedoch, welche Unternehmen erfasst werden, wie weit die Pflichten reichen und wie diese mit bestehenden Compliance- und Reporting-Prozessen zusammenspielen. Für Unternehmen bedeutet das vorerst vor allem steigender Erwartungsdruck ohne durchgehend klare Vorgaben.

Wirkung hängt von konsequenter Umsetzung ab

Die Strategie 2026-2029 ist grundsätzlich zu begrüssen. Zu viel Optimismus ist aber verfrüht. Ob die Strategie ihre Wirkung tatsächlich entfalten wird, hängt weniger von ihrer Systematik als von ihrer konsequenten Umsetzung ab. Gerade bei politisch und rechtlich anspruchsvollen Vorhaben – etwa beim Whistleblower-Schutz, bei einer Verschärfung der Sanktionen gegen Unternehmen oder bei strukturellen Anpassungen im Bereich der Koordination – ist fraglich, ob diese innerhalb des Strategiezeitraums realistisch vorbereitet, politisch mehrheitsfähig gemacht und tatsächlich umgesetzt werden können. Mehrere dieser Themen sind seit Jahren Gegenstand internationaler Empfehlungen und nationaler Diskussionen, ohne dass bislang eine abschliessende Lösung erreicht worden wäre. Insgesamt ist die Strategie 2026–2029 deshalb eher ein pragmatischer Fortschritt als ein eigentlicher Neustart. Ob daraus innert Frist auch greifbare Resultate entstehen, bleibt abzuwarten

Autorin: Stefanie Mühlebach

Stefanie Mühlebach ist Senior Associate bei Walder Wyss und Absolventin des CAS in Cyber Investigation & Digital Forensics. Stefanie Mühlebach ist auf unternehmensinterne und aufsichtsrechtliche Untersuchungen und die Prozessführung in damit verbundenen Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren spezialisiert.

Autor: Steven Winter

Steven Winter ist Senior Associate bei Walder Wyss mit Schwerpunkt auf Wirtschaftsstrafrecht, internen Untersuchungen und komplexer Prozessführung in Straf- und Zivilsachen. Er berät und vertritt Unternehmen sowie natürliche Personen insbesondere bei Betrugs‑ und Korruptionsvorwürfen. Daneben unterrichtet er Strafrecht an der Universität Zürich und ist Untersuchungsrichter in der Schweizerischen Militärjustiz.

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