26. Oktober 2020
Von Gion Cuonz
Wussten Sie, dass in der Schweiz gerade ein neuer Ausländerausweis eingeführt wird? Wie gut kennen Sie sich mit den verschiedenen Ausweisdokumenten aus und warum könnte das für Sie relevant sein?
Personen identifizieren und legitimieren sich mit Ausweisen. Aber sind die Personen wirklich diejenigen, für die sie sich ausgeben? Bei der Ermittlung wirtschaftskrimineller Sachverhalte spielen Ausweise und deren Echtheit regelmässig eine wichtige Rolle.
Identifikation und Legitimation
Bei vielen Rechtsgeschäften werden Personen anhand von Ausweisen identifiziert. Sei dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ganz einfach aus Gründen einer seriösen Risikobeurteilung oder Bonitätsprüfung. Leider werden hierbei regelmässig gefälschte Dokumente verwendet. Dadurch werden Prozesse unterlaufen, die für die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr essenziell sind. So werden unrechtmässig Vorteile erschlichen und illegale Finanztransaktionen ausgeführt.
Behörden sind in ihrem Tagesgeschäft ebenfalls mit Fälschungen konfrontiert. Personen legitimieren sich mit falschen Dokumenten, um ihren illegalen Status zu verschleiern oder staatliche Leistungen zu erlangen, die ihnen nicht zustehen. Private Unternehmungen sind ebenso wie die Behörden darauf angewiesen, dass sie über professionell geschultes Fachpersonal verfügen, welches dem Missbrauch mit gefälschten Dokumenten wirksam begegnen kann.
Immer mehr Unternehmen bieten Lösungen für digitales Onboarding und Know-Your-Customer-Prozesse, welche eine Identifikation mittels Ausweises beinhalten. Dabei versprechen die vollautomatisierten Lösungen oftmals mehr als sie tatsächlich bieten können. Diese Lösungen unterstützen die Geschäftsprozesse unbestritten, ersetzen aber keinesfalls erfahrene Ermittlerinnen oder Analysten, wenn es um die Abklärung von Verdachtsfällen geht.
Personen von Compliance- und Ermittlungsabteilungen sehen sich zudem mit der Herausforderung konfrontiert, dass vertiefte Überprüfungen von Verdachtsfällen oftmals erst nachgelagert erfolgen. Hierbei stehen die Originaldokumente meistens nicht mehr zur Verfügung und es kann lediglich mit Ausweiskopien, Scans oder Fotos gearbeitet werden. Bei dieser Tätigkeit muss somit auf den Einsatz von speziellen Prüfgeräten verzichtet werden. Die Erfahrung und das Fachwissen der prüfenden Personen sind somit besonders gefragt.
Wandel in der Schweizer Ausweislandschaft
Eine konstante Aus- und Weiterbildung im Bereich von Ausweisdokumenten ist entscheidend, da sich die Welt der Ausweisdokumente ständig im Wandel befindet. So wurde in der Schweiz zum Beispiel am 1. November 2019 ein neuer Ausländerausweis für Staatsangehörige der EU/EFTA Staaten im Kreditkartenformat eingeführt. Die Ablösung der bisherigen Papierausweise dauert noch bis ungefähr Juli 2021. Der bestehende biometrische Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige wurde am 8. September 2020 durch ein neues Dokument ersetzt, siehe dazu das Merkblatt des Staatssekretariats für Migration SEM. Dieser Ersatz erfolgte aufgrund einer EU Verordnung über die einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels für Angehörige von Nicht-EU-Ländern, welche die Schweiz aufgrund von «Schengen» ebenfalls übernommen hat. Für das Jahr 2021/2022 ist ausserdem der Ersatz der Schweizer Identitätskarte geplant. Es tut sich also einiges in der Schweizer Ausweislandschaft.
Insbesondere bei ausländischen Ausweisen bieten sich aufgrund der grossen Menge unterschiedlicher Dokumente und deren Generationen bestehende Muster-Datenbanken an. Es existieren davon kostenlose und kostenpflichtige Lösungen, welche jeweils über verschiedene Stärken und Schwächen verfügen. Ein Vergleich mit Blick auf die eigenen Bedürfnisse lohnt sich hier sicherlich. Bei der Prüfung von physischen Dokumenten empfiehlt sich der Einsatz von dafür vorgesehenen technischen Hilfsmitteln wie Prüfgeräte verschiedenster Hersteller und Bauarten. Dabei reichen oftmals bereits einfache Mittel wie Lupen oder UV Prüfgeräte für ein paar wenige Franken. Eine Investition, die sich schnell einmal bezahlt macht.
Strafbarkeit
Ein Blick in das Schweizerische Strafgesetzbuch zeigt, dass in der Schweiz das Fälschen von Ausweisen unter Strafe gestellt wird, sofern dies mit der Absicht geschieht, sich oder einem anderen das Fortkommen zu erleichtern. Nach dem besagten Artikel steht nicht nur das Fälschen von Ausweisschriften, sondern auch das Verwenden gefälschter Ausweise oder das Verwenden eines echten nicht für einem selbst bestimmten Ausweis unter Strafe. Zuwiderhandlungen werden dabei mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Bevor es allerdings soweit kommen kann, muss eine Fälschung zuerst als solche erkannt werden.
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