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Neue Software? Was Sie über Patentschutz wissen sollten

Neue Software? Was Sie über Patentschutz wissen sollten
Schützen Sie Ihr Know-how: Software ist patentierbar, sofern sie in ein physisches System implementiert ist. Dies ist beispielsweise in der Robotik von Interesse (Bildquelle: Pixabay).

Von Gastautor Philipp Rüfenacht, Patentanwalt

Haben Sie eine neue Software entwickelt? Oder umgekehrt: Nutzen Sie eine neue Technologie? Hier erfahren Sie mehr über den Patentschutz von Software: Wo und warum Patente sinnvoll sind. Wie Sie diese erlangen oder berücksichtigen. Und was Ihnen ein Experte in einem Online-Anlass darüber hinaus erläutern wird.  

Softwaregestützte Verfahren und Systeme lassen sich durch Patente schützen – vorausgesetzt, dass sie einen technischen Bezug haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie der Analyse von Mess- oder Bilddaten dienen. Oder wenn sie technische Systeme regeln, steuern oder überwachen. Dies ist unter anderem für den Bereich der Robotik von besonderem Interesse. Entwickler, Produktmanagerinnen oder Technologiemanager sollten daher frühzeitig an eine Patentierung denken.

Wer wiederum Software nutzt, sollte beachten, dass Dritte Rechte daran besitzen können. Bevor man Software einsetzt, gilt es daher zu klären, ob sie geschützt ist. Ansonsten droht im schlimmsten Fall ein kurzfristiges Verbot. Nutzerinnen und Nutzer riskieren, dass sie die bereits eingesetzte Software nicht mehr einsetzen dürfen.

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:

  1. Prüfen Sie frühzeitig, ob eine eigene Entwicklung geschützt werden kann. Ist sie dem Patentschutz zugänglich? Falls ja: Entscheiden Sie, ob Sie diesen Schutz überhaupt wünschen.
  2. Unabhängig davon, ob Sie einen Patentschutz anstreben: Klären Sie systematisch ab, ob Sie nicht selbst Schutzrechte von Dritten verletzen. Bei dieser sogenannten Freedom-to-Operate-Analyse (FTO) prüfen Sie, ob technische Schutzrechte bestehen, die Ihnen im Wege stehen. Diese Abklärungen gliedern sich in der Regel in drei Schritte: 1. Patentrecherche, 2. Identifikation möglicher Verletzungsrisiken und 3. detaillierte Prüfung von Verletzungsrisiken.
  3. Halten Sie Ihr Wissen geheim. Die Geheimhaltung Ihres relevanten Know-hows ist zentral: Soll eine Entwicklung durch ein Patent geschützt werden, müssen Sie sie vor der Anmeldung unter Verschluss halten. Als Alternative zum Patentschutz bietet sich gerade bei Software oft der Geheimnisschutz an. Auch dieser setzt voraus, dass Sie Ihr Know-how für Dritte nicht zugänglich machen.
  4. Regeln Sie in Kooperationsprojekten oder bei Auftragsentwicklungen Folgendes: Die Inhaberschaft des Geistigen Eigentums (Intellectual Property/IP), die Verantwortlichkeit für FTO und die Haftung bei Patentverletzungen.
  5. Wägen Sie ab: Eigener Patentschutz ist sinnvoll, wenn eine Verletzung durch Dritte auch «von aussen» festgestellt werden kann. Zum Beispiel via Funktionalitäten oder Benutzeroberfläche. In derartigen Fällen kommt ein Schutz durch Geheimhaltung nicht in Frage. Dagegen ist ein Patentschutz für «Black-Box-Elemente», serverseitige Software oder Ähnliches in der Regel wenig sinnvoll. Denn in diesen Bereichen können Sie nur schwer feststellen, ob ein Patent verletzt wird. Sie würden dafür aber einen hohen Preis bezahlen: Sie müssten im Rahmen der Patentierung vorab wertvolles Know-how preisgeben.
  6. Binden Sie Patentabklärungen (eigener Schutz und FTO) in Ihren Entwicklungsprozess ein. Eine Prüfung sollte routinemässig auch bei neuen Releases erfolgen. Dank einer integrativen Schutzstrategie vermeiden Sie Verzögerungen und Fehlinvestitionen. Verknüpfen Sie diese mit dem Entwicklungsprozess. Gerade in agilen Entwicklungsprojekten können Sie patentrechtliche Abklärungen und sogar Anmeldungen gut einbinden.
  7. Vorsicht bei Open-Source-Komponenten: Gewisse Lizenzen führen zu einer Offenlegungspflicht. Diese können sich auch auf proprietäre Elemente Ihres Softwareproduktes auswirken.
  8. Schützen Sie Ihre Daten. Oft ist es nicht primär das Computerprogramm, das wertvoll ist, sondern die gewonnenen Daten. Es lohnt sich, dafür frühzeitig eine Strategie zu entwickeln: Überlegen, Sie, wie Sie die erzeugten oder genutzten Daten schützen und verwenden werden.
  9. Prüfen Sie Alternativen zum Patentschutz. Das sind zum Beispiel technische Massnahmen, wie etwa eine Verschlüsselung, eine Blackbox auf einem geschützten Server oder auch vertragliche Regelungen. Prüfen Sie, ob ein Designschutz möglich ist. Der Code selbst ist ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.
Verhindern Sie Verzögerungen und Fehlinvestitionen, indem Sie Patentanalysen und -anmeldungen eng mit dem agilen Entwicklungsprozess verknüpfen(Bildquelle: Philipp Rüfenacht.
Frage in die Runde: Welche Fragen rund um den Schutz von Software beschäftigen Sie? Schreiben Sie Ihre Frage oder Bemerkung hier ganz unten ins Kommentarfeld. Oder besuchen Sie online unsere Veranstaltung «Community im Gespräch». Infos dazu finden Sie in der Info-Box (Bildquelle: Pixabay).

Veröffentlicht am 19. September 2022

Philipp Rüfenacht
Philipp Rüfenacht

Anerkannter Spezialist für Software-Patente: Philipp Rüfenacht informiert am 28. September an der Online-Veranstaltung Community im Gespräch über die Patentierung von Software. Er ist diplomierter Physiker und seit 2005 Patentanwalt mit Spezialisierung auf Software-Patente. Rüfenacht referiert regelmässig über sein Fachgebiet, so etwa im Rahmen von Lehrgängen der Universitäten Bern und Zürich, des Swiss Institute for Translational and Entrepreneurial Medicine (sitem-insel) und der Berner Fachhochschule. Philipp Rüfenacht ist Partner der Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG mit Standorten in Bern, Zürich und München.

Willkommen bei Community im Gespräch – die Veranstaltung, die vernetzt: Unser nächster Zoom-Anlass findet am 28. September statt. Die Veranstaltung ist kostenlos und online. Zeit: 17:30 – 18:30 Uhr. Es geht dabei um die Patentierung von Software in der Schweiz und im europäischen Raum. Dieser sind Grenzen gesetzt. In welchen Fällen Patente möglich sind und wann andere Lösungen in Frage kommen, das erfahren Sie an der Veranstaltung. Patentanwalt Philipp Rüfenacht vermittelt die entsprechenden juristischen und technischen Voraussetzungen und zeigt einige konkrete Beispiele aus seiner Fallsammlung. Hier anmelden.

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