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Blockchain: Darf ich vertrauen?

Blockchain: Darf ich vertrauen?
Guter Glauben an die Blockchain: Prof. Ursula Sury fragt sich: «Wann ist ein Blockchain-Business vertrauenswürdig?»

Welche rechtlichen Fragen stellen sich bei der Blockchain-Technologie? Und was muss abgeklärt werden, um in gutem Glauben bei einem Blockchain-Business mitzumachen? Prof. Ursula Sury nähert sich dem Thema aus juristischer Sicht.

Blockchain-Projekte spriessen wie Pilze aus dem Boden. Ob private oder öffentliche Blockchain, die Möglichkeit, dass unveränderbare Informationen zur Verfügung stehen, scheint ein gewichtiges Motiv für ein Blockchainprojekt zu sein.

Datenschutz und Rechtsrisiken in der Blockchain

Häufig wird die Frage gestellt, ob und warum Informationen in der Blockchain vertrauenswürdig sind. Dazu muss grundsätzlich zwischen offenen und geschlossenen Blockchains unterschieden werden: Einer offenen Blockchain, wie zum Beispiel Bitcoin oder Etherum, kann jeder beitreten, bei einer privaten Blockchain, wie etwa Hyperledger, ist der Zugriff beschränkt.

In einer offenen Blockchain ist es schwierig, den Datenschutz zu realisieren, da alle Informationen unlöschbar einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies wird den Einsatz insbesondere für öffentliche Institutionen sehr erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen. Denn das Veröffentlichen in dieser Form kann kaum als gesetzmässig angesehen werden. Auch für den privaten Gebrauch wird es schwierig.  Insbesondere wenn Daten gelöscht werden müssen, bei Widerruf oder Ablauf von Verjährungs- und somit Archivierungsfristen, ist dies kaum legal zu lösen. Anders gestaltet sich dies bei der privaten Blockchain.

Welche Abklärungen müssen gemacht werden, um in guten Treuen bei einem Blockchain-Business mitzumachen?

  • Zuerst ist wichtig abzuklären, in welchem Kontext die Blockchain entstanden ist und wer diese ursprünglich verantwortete. Wenn Sie sich sorgfältig über die Mechanismen sowie über die Gründerinnen oder Gründer der Blockchain informiert haben, haben Sie auf jeden Fall Grund zu vertrauen. Trotzdem können Sie in diesem Vertrauen getäuscht werden.
  • Die Rechtsform und die Regeln der Zusammenarbeit sind vor einer Beteiligung genau zu überprüfen und ihre Vor- und Nachteile zu evaluieren und abzuwägen.
  • Auch die technischen Möglichkeiten sind langfristig hinsichtlich Sicherheit, Skalierbarkeit, Kosten, Einbindung in andere Systeme u.ä. abzuwägen.

«Bei einer offenen Blockchain ist die Vollstreckung von Rechtsansprüchen schwierig bis unmöglich.»

Prof. Ursula Sury

Insbesondere bei einer offenen Blockchain, wo die ursprünglichen Gründer oder Gründerinnen kaum mehr auszumachen sind, können berechtigte Rechtsansprüche nur schwierig bis unmöglich geltend gemacht werden. Es ist nicht nur unklar, wen Sie einklagen sollen, sondern auch wo und nach welchem Recht. Die Schäden, die mir entstehen, muss ich wahrscheinlich selbst tragen, eben weil keine Verantwortlichen greifbar sind. Die Schäden die wegen meinem auf falschem Vertrauen basierenden Handeln einem Dritten entstehen, können auch auf mich zurückfallen.

Eigenverantwortung und Committment

Wer Daten auf die Blockchain gibt und Daten dort bezieht, sollte gemäss den gesetzlichen Anforderungen handeln. Als Nutzende der Blockchain müssen Sie sich absolut darauf verlassen können, dass:

  • die Informationen auf legalem Weg erhoben wurden
  • die Informationen stimmen, also richtig sind
  • die Informationen auf der Blockchain zugänglich gemacht werden dürfen
  • die geplante Bearbeitung auf der Blockchain gesetzlich zulässig ist

Auch die Datenlieferanten müssen sich darauf verlassen dürfen, dass die Datenbezieher sich legal verhalten und keine Datenverarbeitungen vornehmen, die etwaige Rechte verletzen.

Damit ein Blockchain-gestütztes Business-Modell nachhaltig funktioniert, verlangt dies absolute Integrität und Sorgfalt von allen beteiligten Akteuren. Dies ist die Basis für das Vertrauen und somit für das Gelingen des Business-Modells schlechthin. Wichtige Basis ist dabei die transparente Information und das Committment des Managements.

Prof. Ursula Sury ist selbständige Rechtsanwältin in Luzern, Zug und Zürich (CH) und Vizedirektorin an der Hochschule Luzern – Informatik. Sie ist zudem Dozentin für Informatikrecht, Datenschutzrecht und Digitalisierungsrecht.

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