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Durchblicken beim Auskunftsrecht: So wissen KMU, was zu tun ist

Durchblicken beim Auskunftsrecht: So wissen KMU, was zu tun ist
KMU sollen auf Datenauskunftsbegehren gut vorbereitet sein und keine Bussen riskieren: Absolvent Samuel Müller hat in seiner Bachelor-Arbeit ein Merkblatt für KMU entwickelt, das ihnen hilft, sich auf Auskunftsbegehren vorzubereiten.

Jeder Mensch in der Schweiz hat das Recht zu erfahren, welche Informationen eine Organisation über ihn speichert. Ein Datenauskunftsbegehren genügt. Ab dem 1. September drohen Unternehmen, die dem nicht nachkommen, hohe Geldbussen. Absolvent Samuel Müller hat in seiner Bachelor-Arbeit ein hilfreiches Merkblatt für KMU entwickelt.

Jedes KMU kommt in Kontakt mit Personen und ihren persönlichen Daten. In der Schweiz haben alle Menschen das Recht, von Unternehmen Auskunft über ihre eigenen Daten zu erhalten und diese – wenn nötig – löschen oder korrigieren zu lassen.

Ab dem 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft, das auch für KMU Änderungen mit sich bringt.

Die Konsequenzen für Unternehmen, die einer Auskunftsanfrage nicht nachkommen, sind nun höher. Private Personen können mit Geldbussen von bis zu 250’000 Franken belegt werden. Darüber hinaus gibt es einige Änderungen bei den Details: Unternehmen müssen nun mehr Informationen über ihre Datenverarbeitung offenlegen als zuvor.

Doch wie beantwortet man ein Auskunftsbegehren korrekt? Unser Absolvent im Bereich Information & Cyber Security, Samuel Müller, hat ein Merkblatt erstellt, das dabei hilft.

Die Datenschutzspezialistin und Dozentin Ursula Uttinger hat die Bachelor-Arbeit betreut und lobt Müllers Arbeit: «Das Merkblatt zeigt KMU klar auf, wie sie mit Auskunftsbegehren umgehen sollten. Zwar sind KMU in den meisten Branchen bisher selten mit solchen Anfragen konfrontiert, aber der professionelle Umgang damit zeigt Kompetenz und Qualität. Das Merkblatt ist pragmatisch und auf das Wesentliche beschränkt.»

Das Merkblatt zeigt KMU klar auf, wie sie mit Auskunftsbegehren umgehen sollten.

Ursula Uttinger, Datenschutzexpertin

Samuel Müller fasst die drei wichtigsten Punkte zusammen:

  1. «KMU sollen beachten, dass sie die vorhandenen Kundendaten in einem zentralen System abspeichern, welches eine rasche Datenauswertung zulässt.
  2. Sie müssen das Auskunftsbegehren innert 30 Tagen beantworten, auch wenn die Auskunft verweigert wird oder keine Daten zur betroffenen Person vorhanden sind.
  3. Bei Unklarheiten sollen sie das Gespräch suchen und auf keinen Fall unvollständige oder falsche Angaben machen.»

Veröffentlicht: 14. Juli 2023
Von: Yasmin Billeter

Samuel Müller

Fasziniert von Cyber Security und Datenschutz: Samuel Müller hat Information & Cyber Security studiert. Nach Abschluss seines Studiums wird er zu seinem früheren Arbeitgeber, einer Bank, zurückkehren und dort sein erworbenes Wissen in die Praxis umsetzen. «Cyber Security und Datenschutz ist eine schnelllebige Welt, die sich ständig weiterentwickelt und wo man sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen muss. Das Abwägen von Sicherheit, Schutz, Kosten und Risiko und dem Umsetzen von geeigneten Sicherheitsmassnahmen ist interessant und kurzweilig. Mich fasziniert wie man möglichst effizient und kostengünstig gegen Angriffe und andere Bedrohungen vorgehen kann.»

Ursula Uttinger

Expertin für Datenschutz und Juristin: Ursula Uttinger ist Dozentin an der Hochschule Luzern – Informatik und war mehrere Jahre als betriebliche Datenschutzberaterin in verschiedenen Branchen tätig.

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