Laut dem Bundesamt für Cybersicherheit wird in der Schweiz im Durchschnitt alle 8,5 Minuten ein Cybervorfall gemeldet. Wenn Kundendaten betroffen sind, kommt schnell die Frage: Müssen wir das melden? Und wenn ja: wo und wie schnell? Bis vor Kurzem war das oft nicht eindeutig. Doch nun gilt: Wer Datenpannen oder Cyberangriffe nicht meldet, riskiert ab 1. Oktober 2025 Bussen.
Und zwar unabhängig davon, ob der Vorfall durch einen Unfall, einen internen Fehler oder einen Hackerangriff ausgelöst wurde. Ebenfalls neu: Die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen welche ab 1. April 2025 gilt.
Mit dem neuen Fachartikel «Meldepflichten DSG und ISG» spannen Datenschutzexpertin Ursula Uttinger und Informatik-Experte Ron Porath zusammen und geben einen detaillierten Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben. Sie beleuchten diese aus juristischer wie aus technischer Perspektive. Der Artikel beleuchtet:
Für Personendaten: Meldepflicht nach DSG
Für Cyberangriffe: Meldepflicht nach ISG
Neu dazugekommen ist dieses Jahr eine Meldepflicht gestützt auf das Informationssicherheitsgesetz – wobei diese nur für bestimmte Branchen gilt.
Für Fälle mit EU-Bezug: Meldepflicht nach DSGVO
Falls ein Schweizer Unternehmen aktiv Kundinnen und Kunden in der EU bedient oder Menschen in der EU beobachtet (Tracking) gelten zusätzlich die EU-Meldepflichten:
Für kantonale Verwaltungen: Meldepflicht nach kantonalen Regeln
Für kantonale Verwaltungen gelten kantonale Datenschutzgesetze, die meist ähnliche Meldepflichten enthalten. Bei Vorfällen müssen sie die kantonale Datenschutzbehörde informieren.
Die Meldepflichten sollen helfen:
Damit erhält das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) ein Gesamtbild der Situation in der Schweiz.
Veröffentlicht: 7. November 2025
Von: Yasmin Billeter

Ursula Uttinger ist Juristin, Datenschutzexpertin und Dozentin an der Hochschule Luzern – Informatik. Seit 1995 arbeitet sie im Bereich Datenschutz, unter anderem als betriebliche Datenschutzberaterin in verschiedenen Branchen sowie als Auditorin. Sie verbindet langjährige Praxis in Privatwirtschaft und Verwaltung mit ihrer Lehr- und Beratungstätigkeit.

Ron Porath ist Physiker, Informatik-Dozent und stellvertretender Studiengangleiter des Bachelors Information and Cyber Security an der Hochschule Luzern. Er arbeitete zwanzig Jahre im Finanzsektor als technischer Projektleiter sowie im Senior Management, vorwiegend in den Bereichen Risk und IT Security.
Weblaw ist eine juristische Informationsplattform aus der Schweiz, die umfangreiche digitale Angebote rund um Rechtspraxis, Fortbildung und Legal Tech bündelt. Jusletter ist das führende juristische Fachmagazin von Weblaw. Es berichtet über aktuelle Rechtsentwicklungen, Diskussionen und Spezialthemen im Schweizer und internationalen Kontext.
Ausbildung in diesem Fachbereich: Hol dir einen Bachelor in Information & Cyber Security: Mit diesem Studium erwirbst du das notwendige Fachwissen, um Unternehmen und Verwaltungen vor Cyber-Kriminalität zu schützen und mit einer sicheren IT-Infrastruktur auszustatten. Der Bachelor bereitet auf 30 bis 50 Berufsbilder in der digitalen Sicherheit vor. Er ist modular aufgebaut.
Weiterbildung Security & Privacy: Die Hochschule Luzern bietet zahlreiche Weiterbildungen im Bereich Information & Cyber Security and Privacy an.
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