11. Mai 2026

Allgemein,

Geldwäscherei,

Wirtschaftskriminalistik

Mit Whistleblowing gegen Geldwäscherei

Das Whistleblowing-Programm des US-Finanzministeriums setzt mit hohen finanziellen Anreizen neue Massstäbe in der Geldwäschereibekämpfung. Betroffen ist jedes Unternehmen mit Bezug zum US-Finanzsystem oder zu US-Sanktionen. Wie funktioniert das Programm und was bedeutet es für Institute und Unternehmen in der Schweiz?

Mit Whistleblowing gegen Geldwäscherei

von Mona Fahmy

Mit der Weiterentwicklung des Whistleblower-Programms des US Financial Crimes Enforcement Network des US-Finanzministeriums (FinCEN) ist ein Instrument entstanden, das die internationale Durchsetzung von Geldwäscherei- und Sanktionsrecht substanziell verändern dürfte. Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe der möglichen Belohnung, sondern die dahinterstehende Logik: Die USA schaffen einen zusätzlichen Informationskanal, über den interne Kenntnisse in staatliche Enforcement-Verfahren eingespeist werden können.

Was FinCEN macht

FinCEN ist die Financial Intelligence Unit (FIU) des US-Finanzministeriums und weist somit gewisse Parallelen zur Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei MROS auf. Das FinCEN-Whistleblower-Programm basiert auf dem Anti-Money Laundering Act von 2020 (AMLA) und wurde seither gezielt ausgebaut. Es adressiert primär Verstösse gegen den Bank Secrecy Act (BSA) sowie gegen zentrale US-Sanktionsregime.

Personen, die freiwillig „original information“ liefern, können finanziell beteiligt werden, sofern ihre Hinweise zu erfolgreichen Enforcement-Massnahmen führen. Voraussetzung ist typischerweise, dass die verhängten Sanktionen 1 Million US-Dollar übersteigen.

Warum das Programm geschaffen wurde

FinCEN hat das Programm geschaffen, weil Geldwäscherei- und Sanktionsverstösse häufig dort sichtbar werden, wo Behörden von aussen nur begrenzten Einblick haben: in internen Prozessen, E-Mails, Entscheidungswegen und bewusst übersehenen Warnsignalen. Das Programm soll deshalb als zusätzlicher Enforcement- und Intelligence-Kanal dienen und qualitativ hochwertige Hinweise aus dem Inneren von Organisationen erschliessen.

Die Anreize sind bewusst stark gesetzt. FinCEN sieht Belohnungen von 10 bis 30 Prozent der eingezogenen Sanktionsbeträge vor. Hinzu kommen Schutzmechanismen gegen Repressalien und, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit anonymer Meldungen über anwaltliche Vertretung.

Extraterritoriale Reichweite

Für internationale Finanzintermediäre und Marktteilnehmer ist entscheidend, dass das Programm nicht nur innerhalb der USA wirkt. Auch ausländische Hinweisgeber können Informationen liefern. Relevanz besteht überall dort, wo ein Bezug zum US-Finanzsystem vorliegt (USD-Transaktionen, Korrespondenzbanken, US-Sanktionen).

Die Logik der finanziellen Belohnungen für Hinweise ist in den USA nicht neu, sondern aus anderen Bereichen des Enforcements bekannt, insbesondere vom Programm der Börsenaufsicht SEC. Gemäss SEC wurden seit der Einführung des Whistleblower-Programms (August 2011) nahezu 2 Milliarden US-Dollar an Hinweisgeber ausbezahlt; die höchste Auszahlung fand im Mai 2023 statt und betrug rund 279 Millionen US-Dollar. In den USA hat dieses prämienbasierte Modell eine längere Tradition, die von den historischen qui tam-Klagen (Meldung eines Betrugs zum Nachteil des Staates) bis zu modernen Whistleblower-Programmen im Steuer-, Wertpapier- und nun auch Geldwäschereirecht reicht.

Bedeutung für die Schweiz

Die Schweiz kennt ebenfalls Melde- und Hinweisgebersysteme, allerdings stehen hier gesetzliche Meldepflichten, interne Compliance-Prozesse und Selbstregulierung im Vordergrund. Im Bereich der Geldwäscherei nimmt die MROS als zentrale staatliche Meldestelle Verdachtsmeldungen nach Geldwäschereirecht entgegen. Daneben betreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK eine Whistleblowing-Plattform, welche zur Bekämpfung schädigenden Verhaltens wie Korruption, Indiskretionen oder Unregelmässigkeiten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern und -empfängerinnen eingesetzt wird. Meldung erstatten können Angestellte der Bundesverwaltung und bundesnaher Organisationen, welche je nachdem zur Meldung verpflichtet oder berechtigt sind, sowie Aussenstehende wie Lieferanten und Kunden aber auch jeder Steuerzahler. Eine Monetarisierung von Hinweisen ist allerdings nicht vorgesehen. Ein Modell, das Hinweisgeber mit 10 bis 30 Prozent an Sanktionen beteiligen würde, wäre nicht nur politisch, sondern auch rechtskulturell ein Fremdkörper.

Grösstes Risiko sind frustrierte Ex-Mitarbeitende

Auch wenn das US-Modell nicht auf die Schweiz übertragen werden kann, hat es doch eine risikobehaftete Aussenwirkung. Denkbar sind frustrierte (Ex-)Mitarbeitende, Personen aus dem erweiterten Marktumfeld oder andere Marktteilnehmer, die auf eine hohe finanzielle Belohnung setzen und Informationen an US-Stellen herantragen wollen. Wer Bezug zum US-Finanzsystem hat oder mit US-Sanktionsrecht in Berührung kommt, sollte deshalb dieses zusätzliche Risiko in seiner Compliance-Architektur mitdenken.

Autorin: Mona Fahmy

Mona Fahmy ist Ökonomin und Absolventin des MAS Economic Crime Investigation. Sie ist Co-Gründerin und Geschäftsführerin der Diraya Intelligence GmbH, Co-Chair der Working Group Whistleblowing bei Ethics and Compliance Switzerland und Vizepräsidentin der Schweizerischen Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» SEBWK.

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