15. Juni 2026

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Geldwäscherei,

Wirtschaftskriminalistik

Studie zur Wirtschaftskriminalität in der Schweiz: Herausforderungen für die Treuhandbranche

Ziel der Studie ist es, ein fundiertes und umfassendes Verständnis der Risiken sowie der Auswirkungen von Wirtschaftskriminalität auf Unternehmen in der Schweiz zu gewinnen. Die neue Erhebung 2026 analysiert zudem, wie sich insbesondere die Treuhandbranche in einem zunehmend regulierten Umfeld positioniert und entwickelt.

Studie zur Wirtschaftskriminalität in der Schweiz: Herausforderungen für die Treuhandbranche

von Marco Passardi, Susanne Grau und Manuel Gesslein

Die Hochschule Luzern, Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ), hat die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in der Schweiz im Rahmen einer breit angelegten Studie im Jahr 2025 umfassend untersucht. Mehr als 80 Prozent der befragten Expertinnen und Experten gaben an, von sehr grossen Wachstumsraten der Wirtschaftskriminalität in den nächsten zwölf Monaten auszugehen. Zu grosser Besorgnis Anlass gab unter anderem die mangelhafte Vorbereitung vieler Unternehmen: Nur etwa die Hälfte gab an, Risiken in Bezug auf Wirtschaftskriminalität systematisch zu erfassen. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) vermochte die Situation nicht umfassend zu verbessern.

Entwicklungen 2026: Pflichten für Treuhänder

Transparenzregister

Das neue Schweizer Transparenzregister (TJPG) ist ein zentrales elektronisches Register, das undurchsichtige Gesellschaftsstrukturen verhindern und die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, insbesondere Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, verstärken soll. Das Register dient dazu, die wahren wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen eindeutig zu identifizieren und den Behörden einen raschen Zugang zu diesen Eigentümerinformationen zu ermöglichen. Die Schweizer Treuhandbranche ist durch das neue Transparenzregister direkt betroffen; vermutlich bereits ab Herbst 2026. Treuhänderinnen und Treuhänder müssen künftig die wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Mandanten identifizieren und diese Informationen strukturiert an das TJPG melden. Dies bringt erweiterte Identifikations- und Dokumentationspflichten mit sich. So müssen sie z.B. diejenigen natürlichen Personen erfassen, die letztlich die Kontrolle über Organisationen ausüben (z.B. Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte halten).

Anpassungen im Bereich Geldwäscherei

Durch das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) wird die Treuhandbranche massgeblich verschärft reguliert. Zahlreiche reine Beratungstätigkeiten und Immobilientransaktionen unterstehen neu dem GwG. Die Branche muss sich daher auf folgende Kernelemente einstellen:

  • Neue Unterstellung: Beratend tätige Personen und Organisationen (wie z.B. Treuhänder, Berater bei Immobiliengeschäften) müssen neu geldwäschereirechtliche Pflichten einhalten.
  • SRO-Pflicht: Betroffene Berater müssen sich zwingend einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen, um die Aufsicht sicherzustellen.
  • Striktere Sorgfaltspflichten (KYC, Know your customer): Es gelten erhöhte Anforderungen an die Identifikation der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie an die Dokumentationspflicht.

Die vier Branchenverbände TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, SwissAccounting und SVIT haben die Vorbereitung zur Gründung einer neuen, eigenständigen Selbstregulierungsorganisation für die Treuhand-, Wirtschaftsprüfungs- und Immobilienbranche angekündigt. Die neue Branchen-SRO soll Mitte 2027 den Betrieb aufnehmen und die bisherige SRO-TREUHAND|SUISSE ablösen.

Umfrage und neue Studie zur Wirtschaftskriminalität

Im Rahmen der erneut durchzuführenden Studie zur Wirtschaftskriminalität in der Schweiz (2026) hat die Hochschule Luzern das Unternehmerforum als Partner gewinnen können. Die Studie nimmt die Thematik, mit Fokus auf die Treuhandbranche, auf. In dieser Umfrage wird als Fokusthema untersucht, wie sich die neuen Pflichten in der Praxis auswirken werden und wie dadurch die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität beeinflusst werden könnte. Ebenfalls werden die 2025 gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungen im Jahr 2026 verglichen.

Autor: Prof. Dr. Marco Passardi

Prof. Dr. Marco Passardi ist Professor für Accounting an der Hochschule Luzern. Er wirkt als Dozent am Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern und ist Lehrbeauftragter der Université de Neuchâtel und der ETH Zürich. Er verfügt über mehrjährige Erfahrungen als Verwaltungsrat, u.a. bei der von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) mandatierten der FINcontrol Suisse AG. Zudem wirkt er als Gutachter für Fragestellungen der OR-, Swiss GAAP FER- und IFRS-Rechnungslegung. Er ist seit über 20 Jahren bei EXPERTsuisse engagiert und leitet dort die Ausbildung der angehenden Auditors im Bereiche internationale Rechnungslegung nach IFRS.

Autorin: Susanne Grau

Susanne Grau ist Leiterin des Themenbereichs Wirtschaftskriminalistik, Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern und Inhaberin und Geschäftsführerin der SUSANNEGRAU Consulting GmbH. Sie amtet als Vizepräsidentin von SwissAccounting und ist Verwaltungsrätin der Controller Akademie AG . Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Schweizerischen Expertenvereinigung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität SEBWK.

Autor: Manuel Gesslein

Manuel Gesslein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kompetenzzentrum für Controlling des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ an der Hochschule Luzern. Nach seinem Masterabschluss in International Financial Management an der HSLU im Jahr 2026 promoviert er derzeit.

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