1. Februar 2021
Von Monica Fahmy
Eine Krise ruft Profiteure und Betrüger auf den Plan. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat Fälle von Internetbetrug mit Hygieneartikeln und Missbrauch von Kurzarbeitsentschädigung festgestellt. In vielen Fällen kann allerdings nicht von Betrug gesprochen werden.
Am 13. November 2020 hätte die Schweizerische Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» SEBWK ihre jährliche Tagung durchführen wollen. Aber im Coronajahr 2020 kam alles ganz anders. Anstelle der jährlichen Tagung organisierte der Vorstand der SEBWK nun eine Miniserie von Interviews.
Das dritte Interview fand mit Luca Bernardoni und Jean-Christophe Lanzeray statt. Die beiden müssen sich derzeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit Betrugsfällen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie beschäftigen.
«In einer Krise gibt es leider auch immer diejenigen, die sich
auf Kosten anderer bereichern wollen»,
sagt Luca Bernardoni. Beim SECO wurden hauptsächlich folgende missbräuchliche Handlungen festgestellt: Betrug mit Corona-Krediten, Missbrauch von Kurzarbeitsentschädigungen und etliche Betrüge im Internet. Dies vor allem mit Hygieneprodukten oder indem bezahlte Waren nicht oder mangelhaft geliefert wurden. Masken oder Desinfektionsmittel genügten teilweise den Sicherheitsanforderungen nicht. Gerade als diese Mangelware waren, gab es mehrere Geschädigte. Teilweise wurden für Hygieneprodukte auch völlig überrissene Preise verlangt, die in der Not auch bezahlt wurden. Hier arbeitete das SECO eng mit dem Preisüberwacher zusammen. Nicht jeder übertriebene Preis ist ein Missbrauch. In einigen Fällen handelt es sich jedoch eindeutig um Wucher.
In der Schweiz sei das Bundesamt für Polizei fedpol federführend in der Bekämpfung von Betrug im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und hat bereits die ersten Strafverfahren eröffnet, sagt Luca Bernardoni. Alle Sprachregionen sind betroffen und die Täterschaft sitzt sowohl in der Schweiz wie im Ausland. Und er ergänzt:
«Ein exzessiver Wille zu betrügen, ist nicht vorhanden».
Im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung sei es nicht immer einfach, von Betrug zu sprechen. Wenn jemand wissentlich falsche Löhne oder Stundenzahlen ausweist, dann dürfte es sich sehr wahrscheinlich um Betrug handeln. Von der Krise wurden allerdings etliche Kleinbetriebe betroffen, die bis anhin nicht mit dem Instrument der Kurzarbeitsentschädigung vertraut waren. Das SECO hat verschiedene Risiken, die im Zusammenhang mit Kurzarbeitsentschädigung auftreten können, auf seiner Website aufgelistet. Welche Risiken tatsächlich eingetroffen sind, kann man noch nicht abschliessen sagen. Am höchsten wird das Risiko bei der Eingabe übertriebener Löhne und bei der Abrechnung zu vieler Stunden eingeschätzt.
Bis Ende 2020 wurden rund 12 Milliarden Schweizer Franken an Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt. Bei 36 im September 2020 durchgeführten Kontrollen könne man in 6 Fällen von echtem Betrug sprechen, meint Jean-Christophe Lanzeray. Zwar seien dies sechzehn Prozent bzw. rund 1,1 Millionen Schweizer Franken, im Vergleich zur gesamten Anzahl Unternehmen sei dies aber ein relativ kleiner Betrag. Ähnlich habe es in der Finanzkrise ausgesehen. Grosse Betrugsfälle waren auch dort die Ausnahme.
«Alle Branchen sind betroffen»,
fügt er an. Man könne nicht von bestimmten Branchen oder Unternehmen mit einem grösseren Risiko sprechen. Es könne in jeder Branche passieren und jedes Unternehmen betreffen. Die Folgen der Pandemie sind für etliche Betriebe hart. Einige Menschen sehen offenbar keinen anderen Ausweg als den Betrug, im irrigen Glauben, damit ihren Betrieb retten zu können.
Den Unterschied zwischen Unkenntnis und Arglist könne man einfach feststellen. Man gehe vor Ort, schaue im Betrieb die Unterlagen an und vergleiche diese mit den im Gesuch gemachten Angaben. Doch es gibt noch andere Kontrollmöglichkeiten. Die Arbeitslosenkasse prüft das Gesuch und vergleicht es mit den bei ihr verfügbaren Informationen. So kann sie bereits hier festgestellen, ob etwas nicht stimmt. Erst am Schluss geht man dann vor Ort und stellt fest, ob es sich um einen Betrug handelt. Diese Kontrollen sind dem SECO vorbehalten.
Hier geht’s zum ganzen Interview.
Der nächste Beitrag auf dem Blog Economic Crime erscheint nach den Sportferien am 22. Februar 2021.
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