10. November 2025

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Die Schweiz intensiviert die Zusammenarbeit mit europäischen Staaten im Kampf gegen transnationale Korruption

Die Schweiz intensiviert die Zusammenarbeit mit europäischen Staaten im Kampf gegen transnationale Korruption
Bildhinweis: KI-generiert

Von Pascale Köster und Julia Aeschbacher

Die Bundesanwaltschaft verbündet sich im Rahmen einer Taskforce zur Verfolgung von Bestechung und Korruption mit dem Serious Fraud Office des Vereinigten Königreichs und Frankreichs Parquet National Financier.

Mit Medienmitteilungen vom 20. März 2025 liess die Bundesanwaltschaft (BA) verlauten, dass sie zusammen mit dem Serious Fraud Office (SFO) und Frankreich’s Parquet National Financier (PNF) eine Taskforce zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsbekämpfung lanciert hat. Das gleichzeitig veröffentlichte Founding Statement dieser Taskforce ist kurz gehalten, die Ziele wie folgt umschrieben (frei aus dem Englischen übersetzt):

  1. Regelmässiger Austausch auf Führungsebene über Erkenntnisse und Strategien,
  2. Prüfung der Möglichkeit für Kooperation auf operativer Ebene im Rahmen einer Working Group,
  3. Intensivierter Austausch über Best Practice, und
  4. Bildung eines Fundaments, um Chancen zur operativen Zusammenarbeit zu nutzen.

Die Botschaft der drei Behörden ist klar: Für die Schweiz, Frankreich und Grossbritannien hat die Korruptionsbekämpfung ununterbrochen einen hohen Stellenwert. Korruption wird mit aller Entschlossenheit verfolgt und bestraft – und das über die Grenzen der drei Staaten hinaus. Der Zeitpunkt dieser Mitteilung scheint nicht zufällig gewählt worden zu sein. Kurz zuvor am 10. Februar 2025 hatte Präsident Trump den U.S. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Der FCPA verbietet Unternehmen die Bestechung ausländischer Amtsträger. Dem FCPA unterliegen u.a. auch ausländische Gesellschaften, die an US-Börsen notiert oder in den USA tätig sind.

Diese Mitteilung schlug zumindest in der Schweiz keine hohen Wellen. Ein Grund dafür könnte der Umstand sein, dass die internationale Korruptionsbekämpfung bei der BA spätestens seit Beginn der Ära des ehemaligen Bundesanwalts Michael Lauber im Jahr 2012 stets mit hoher Priorität behandelt wurde. Auch der letzte Wechsel in der Führungsspitze der BA im Jahr 2022 zu Stefan Blättler hat daran nichts geändert: Dies lässt sich deutlich an den in den letzten Jahren zahlreichen gegen Unternehmen erlassenen Strafbefehle in Zusammenhang mit Korruptionshandlungen aber auch die Ende 2023 erfolgreich gegen Trafigura erhobene Anklage gestützt auf das Unternehmensstrafrecht (Art. 102 Abs. 2 i.V.m. 322septies StGB) erkennen.

Die neue Anti-Korruptionstaskforce

Aus Schweizer Perspektive stellt sich somit die Frage, ob die neu geschaffene Anti-Korruptionstaskforce überhaupt eine Änderung bedeutet. Denn eines ist klar. Die Taskforce ist keine neue, supernationale Organisation. Die Regeln über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen behalten unverändert ihre Geltung. Hinzu kommt die Tatsache, dass der BA für den informellen Austausch mit den zwei Partnerbehörden bereits mehrere Organisationen (wie z.B. Eurojust) bzw. Gefässe zur Verfügung stehen. Insbesondere kann die BA im Bereich der transnationalen Kriminalität zusammen mit ausländischen Behörden eine sog. Joint Investigation Team (JIT) bilden. Ein JIT basiert auf einer Vereinbarung zwischen mehreren Behörden und dient der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen in einem oder mehreren der beteiligten Staaten. JITs werden durch Europol unterstützt, z.B. durch die Bereitstellung von Informationen oder forensische Arbeiten. Sodann ist auch auf den International Anti-Corruption Coordination Centre (IACCC) mit Sitz in London hinzuweisen. Das EDA teilte am 20. August 2025 mit, dass die Schweiz von Grossbritannien eingeladen wurde, Vollmitglied des IACCC zu werden. Strafbehörden weltweit können Korruptionsfälle an den IACCC herantragen, um operative Unterstützung bei den Ermittlungen zu erhalten.

Die neue Taskforce ist somit mit der Errichtung einer permanenten JIT vergleichbar. Die Taskforce ermöglicht den drei Behörden, sich von Beginn an effizient in einschlägigen Verfahren auszutauschen und partnerschaftlich zu koordinieren. Der Austausch kann sich bspw. auf geplante Aktionen zur Beweiserhebung erstrecken, wobei unter Einhaltung der Rechtshilferegeln auch die Interessen der anderen Behörden berücksichtigt werden können. Sodann können sich die Behörden innerhalb der Taskforce Rechtshilfeersuchen gegenseitig ankündigen und dafür sorgen, dass diese behördenintern priorisiert werden. Schliesslich kann auf einen gemeinsamen Verfahrensabschluss hingewirkt werden, wobei idealerweise eine Abstimmung in Bezug auf die Verhängung von Bussen und die Verfügung von Einziehungen bzw. Anordnung von Ersatzforderungen erfolgt. Die Permanenz der Taskforce kann dieses Potential weiter steigern. So kann das Verständnis für unterschiedliche Funktionsweisen, einschliesslich z.B. der Unterschiede in den strafprozessualen Möglichkeiten, sowie das gegenseitige Vertrauen gefördert werden.

Gemeinsamer Kampf gegen die transnationale Korruption

Ob die neue Taskforce einen tatsächlichen Mehrwert zu den bereits bestehenden Institutionen und Gremien bietet, ist fraglich. Wichtiger scheint jedoch die Botschaft, die mit Gründung der Taskforce ausgesendet werden soll. Der Korruptionsbekämpfung kommt nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den umliegenden europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich und Grossbritannien, höchste Priorität zu. Zwecks Verfolgung von transnationaler Korruption haben sich die drei Länder noch enger verbündet. Für Unternehmen in der Schweiz bedeutet dies, dass sie ihre Anti-Korruptions-Compliance an den Anforderungen der einschlägigen nationalen und internationalen Standards und Richtlinien ausrichten sollten. Andernfalls laufen Unternehmen die Gefahr, dass sie für deliktische Handlungen ihrer Mitarbeitenden im Bereich der Korruption zur Verantwortung gezogen werden.

Autorin: Pascale Köster

Pascale Köster ist Partnerin bei Walder Wyss und Absolventin des MAS Economic Crime Investigation. Pascale Köster ist auf unternehmensinterne und aufsichtsrechtliche Untersuchungen und die Prozessführung in damit verbundenen Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren spezialisiert. Sie berät sowohl Schweizer als auch ausländische Klienten in lokalen und grenzüberschreitenden Fällen und ist besonders erfahren in Fällen mit Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Korruption, usw.), Gesundheitswesen und ESG.

Autorin: Julia Aeschbacher

Julia Aeschbacher ist Senior Associate bei Walder Wyss und Absolventin des CAS in Wirtschaftskriminalität. Julia Aeschbacher berät und vertritt Geschädigte, Beschuldigte und Drittbetroffene in Wirtschaftsstrafsachen. Zudem umfasst ihr Tätigkeitsbereich die Beratung und Unterstützung natürlicher und juristischer Personen bei internen Untersuchungen und Administrativuntersuchungen. Julia Aeschbacher war in der Vergangenheit als Assistenz-Staatsanwältin in der Abteilung Wirtschaftskriminalität der Bundesanwaltschaft tätig, wo sie sich vertieft mit grenzüberschreitenden Korruptionsverfahren befasste.

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