22. September 2025

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Geldwäscherei

Geldwäschereibekämpfung: Ein Schritt nach vorn – mit angezogener Handbremse

Geldwäschereibekämpfung: Ein Schritt nach vorn – mit angezogener Handbremse

Von Mona Fahmy

Die Schweiz reformiert ihre Regeln gegen Geldwäscherei: Berater wie Notare und Anwälte erhalten neue Sorgfaltspflichten, und ein Transparenzregister soll mehr Klarheit über Eigentümerstrukturen bringen. Doch es bleiben viele Lücken offen. Ist die Reform am Ende mehr Symbolpolitik als wirksames Instrument?

Die Schweiz steht in ihrem Kampf gegen Geldwäscherei seit Jahren international unter Beobachtung. Die FATF (Financial Action Task Force) und die EU fordern schärfere Massnahmen. Versuche, Berater dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, sind bisher gescheitert. Der internationale Druck hat die Frage wieder aufs politische Parkett gebracht. Die nächste FATF-Überprüfung der Schweiz steht 2027 an.

Mit einem zweiteiligen Reformpaket will das Parlament Sorgfaltspflichten für bestimmte Berater und Beraterinnen und ein nationales Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte einführen.

Neue Pflichten für Anwälte und Notare

Beraterinnen und Berater – also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen – sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.

Gewisse Beratungstätigkeiten bleiben allerdings ausserhalb der Pflicht, etwa Tätigkeiten als Revisionsstelle, bei Amtsnotariaten oder bestimmte Beratungen im Bereich Familieninterna oder Unternehmensnachfolge.

Transparenzregister – mit grossen Ausnahmen

Das zweite Kernstück des Reformpakets ist ein Register für wirtschaftlich Berechtigte juristischer Personen. Es soll Ermittlungsbehörden helfen, verschleierte Besitzstrukturen schneller offenzulegen. Es verbleiben aber grosse Ausnahmen: So müssen Vereine, Stiftungen und Treuhänder nicht eingetragen werden.

Noch unklar ist die Frage nach der sogenannten „Richtigkeitsvermutung“: Behörden und Intermediäre sollen davon ausgehen dürfen, dass die Angaben im Register korrekt sind. So will es der Ständerat, der Nationalrat lehnt dies ab. Ob und wie die Regelung ins Gesetz kommt, entscheidet die Differenzbereinigung.

Auswirkungen am Beispiel Immobilienkauf

Eine wichtige Streitfrage war, ab welchem Schwellenwert bei Immobilientransaktionen die Pflichten greifen. Der Ständerat schlug CHF 5 Millionen vor, der Nationalrat CHF 3 Millionen. Nach langem Hin und Her einigte sich das Parlament auf 5 Millionen. Transaktionen unterhalb dieser Summe bleiben ausserhalb der Pflicht.

Bei einigen Geschäften wird das Reformpaket erreichen, dass genauer hingeschaut wird, etwa beim Kauf einer Luxusvilla für 6 Millionen Franken. Hier muss der Notar künftig die Herkunft des Geldes prüfen.

Allerdings gilt das nicht für den Fall, wenn drei Wohnungen zu je 2 Millionen Franken gekauft werden. Der jeweilige Einzelbetrag liegt unter der Schwelle und es besteht somit keine Prüfpflicht.

Beim Kauf über eine Stiftung oder einen Verein bleibt die Eigentümerstruktur auch bei Summen über dem Schwellenwert verschleiert, da Stiftungen und Vereine zu den Ausnahmen zählen.

Signalwirkung mit Schwachstellen

Das Reformpaket hat positive Effekte: Die Schweiz rückt näher an internationale Standards und sendet ein klares Signal an Aufsichtsbehörden weltweit. Ermittlungsorgane erhalten mit dem Transparenzregister ein weiteres Instrument zur Geldwäschereibekämpfung. Und mit dem Fokus auf besonders risikobehaftete Bereiche sollten Ressourcen gezielter eingesetzt werden können.

Es verbleiben entscheidende Schwachstellen: Der hohe Schwellenwert von 5 Millionen Franken bei Immobilientransaktionen ermöglicht die Umgehung durch „gestückelte“ Transaktionen (Structuring). Und die breiten Ausnahmen für Vereine, Stiftungen und Treuhänder lassen immer noch vieles unbeaufsichtigt.

Sollte sich die Richtigkeitsvermutung des Transparenzregisters durchsetzen, drohen die Prüfungen oberflächlich zu werden.

Wie sieht es im internationalen Vergleich aus?

Die Reformen der Schweiz sind ein Schritt nach vorn – aber die Schweiz bleibt im internationalen Vergleich vorsichtig. Ein Blick nach Europa zeigt, dass viele EU-Staaten bereits umfassendere Transparenzregister, betreiben, die teils sogar öffentlich zugänglich sind. Anwälte und Notare unterliegen zudem deutlich umfassenderen Pflichten.

Um mit den Kriminellen Schritt halten zu können, dürften für eine gezieltere Geldwäschereibekämpfung niedrigere Schwellwerte beim Immobilienkauf und weniger Ausnahmen im Transparenzregister zielführender sein.

Diskutieren Sie diese Themen mit uns an der Jahrestagung der SEBWK Schweizerische Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» vom 21. November 2025 zum Thema «Bekämpfung der Geldwäscherei: Herausforderungen und Best Practice». Anmeldung: https://seeci.ch/2024/12/11/21-ausgabe-der-sebwk-jahreskonferenz/

Der nächste Beitrag auf dem Blog Economic Crime erscheint  am 20. Oktober 2025.

Autorin: Mona Fahmy

Mona Fahmy ist Ökonomin und Absolventin des MAS Economic Crime Investigation. Sie ist CEO der AGON Partners Compliance AG , Vizepräsidentin der Schweizerischen Expertenvereinigung «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» SEBWK und Beirätin des Instituts für Compliance und Whistleblowing.

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