11. November 2024
Die Schweiz zählt zu den bedeutendsten globalen Drehscheiben für den internationalen Rohstoffhandel. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle von Wirtschaftsdelikten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden innerhalb von Rohstofflieferketten öffentlich bekannt. In der Folge wurden verschiedene nationale und internationale Regularien eingeführt, die für Schweizer Rohstoffhandelsunternehmen von Bedeutung sind.
Schweizer Firmen spielen eine zentrale Rolle im globalen Handel mit Rohstoffen wie Mineralien und Metallen, Energierohstoffen und Agrarprodukten. Diese Unternehmen profitieren von der strategischen Lage der Schweiz, die als wichtiger Handelsplatz für internationale Transaktionen gilt. Sie sind oft in komplexe und internationale Lieferketten integriert und agieren als Vermittler zwischen Produzenten in Afrika, Südamerika und Südostasien sowie Absatzmärkten in Europa, Nordamerika und China.
Compliance-Risiken im Rohstoffhandel
Aufgrund der mehrstufigen, internationalen Lieferketten im Rohstoffhandel sind Akteure mit einer Vielzahl von Compliance-Risiken konfrontiert. Relevant sind unter anderem die folgenden Risiken:
Rechtsformalisierung
In den letzten Jahren haben NGOs und investigativ arbeitende Journalisten eine Reihe von Wirtschaftsdelikten, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Entwicklungsländern aufgedeckt, an denen Rohstoffhandelsfirmen beteiligt waren.[2] Diese Berichte haben internationale Aufmerksamkeit auf das breitere Spektrum von Verstössen innerhalb globaler Lieferketten gelenkt. In der Folge wurden verschiedene zwingende internationale und nationale Regularien in Bezug auf Wirtschaftsdelikte, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erlassen.
Schweizer Gesetzgebung
Anfang 2022 sind in der Schweiz die zwingenden Bestimmungen zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a ff. Obligationenrecht (OR)) sowie die Ausführungsbestimmungen der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) in Kraft getreten.
EU-Gesetzgebung
In der Europäischen Union (EU) ist im Jahr 2023 die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit steht unmittelbar bevor. Einige Schweizer Unternehmen sind von diesen EU-Regularien direkt oder indirekt betroffen.[3]
Ausblick
Der Bundesrat strebt an, bei der nachhaltigen Unternehmensführung zum Schutz von Mensch und Umwelt auch in Zukunft eine international abgestimmte Regelung zu schaffen.[4] Daher ist eine Anpassung der Bestimmungen zur Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte des OR an das verschärfte EU-Recht derzeit im Gange. Im Bereich der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit will der Bundesrat die Auswirkungen für Schweizer Unternehmen evaluieren.[5] Schweizer Rohstoffhandelsunternehmen sollten die regulatorischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und die Anwendbarkeit der nationalen sowie internationalen Regularien prüfen. Ist die Anwendbarkeit gegeben, sollten interne Compliance-Prozesse frühzeitig angepasst werden, um die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen sicherzustellen.
[1] FATF – Egmont Group of Financial Intelligence Units, Trade-Based Money Laundering: Risk Indicators, März 2021, https://www.fatf-gafi.org/content/fatf-gafi/en/publications/Methodsandtrends/Trade-based-money-laundering-indicators.html (am 28. August 2024).
[2] Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht «Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven», Bericht des Bundesrats, Bern, Mai 2023, S. 4.
[3] Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat schlägt strengere Regeln für Berichterstattung vor, Bern, 26. Juni 2024, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101585.html (am 28. August 2024).
[4] Stand der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht «Rohstoffsektor Schweiz: Standortbestimmung und Perspektiven», Bericht des Bundesrats, Bern, Mai 2023, S. 3, 8.
[5] Nachhaltige Unternehmensführung: Bundesrat schlägt strengere Regeln für Berichterstattung vor, Bern, 26. Juni 2024, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101585.html (am 28. August 2024).
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