29. Juni 2012
Der Kanton Genf hatte der früheren Eidgenössische Bankenkommission (heute Finanzmarktaufsicht, Finma) vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Genfer Kantonalbank BCGE nicht korrekt wahrgenommen zu haben. Genf verlangte vom Bund Schadenersatz in der Höhe von 3,4 Milliarden Franken; das entspricht dem Betrag, den der Kanton für die Notsanierung BCGE im Jahr 2000 hatte aufwenden müssen. Mit dem nun rechtskräftig gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 11. April 2012 wurde die Beschwerde des Kantons Genf im Rechtsstreit um die Banque cantonale de Genève (BCGE) abgewiesen. Damit haftet der Bund nicht für das Debakel der Genfer Kantonalbank.
Die längst sanierte und wieder erstarkte Banque Cantonale de Genève, welche derzeit rund 722 Mitarbeiter (Vollzeitstellen) beschäftigt und eine Bilanzsumme von 15,9 Milliarden Schweizer Franken hat, zieht damit einen Schlussstrich unter das schwärzeste Kapital ihrer Vergangenheit.
Mehr zum Thema:
Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements
Nachricht von SF Tagesschau
Kommentare
0 Kommentare
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.