4. März 2024
Von Manfred Stüttgen, Tatiana Agnesens, Urs Blattmann, Felix Buschor und Joël Ettlin
Im Nachgang zur Finanzkrise wurde der Ruf laut, den Anlegerschutz privater Investorinnen und Investoren gesetzlich zu verankern. Anfangs 2020 trat das Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in Kraft, seit 2022 ist es von den Banken umgesetzt. Im Zentrum steht eine verbindliche Risikoabklärung im Rahmen der Anlageberatung. Doch wie denken Bankenkundinnen und -kunden heute über die Anlageberatung sowie über den Nutzen gesetzlicher Vorgaben zum Anlegerschutz? Dieser Frage gehen wir in unserer neuesten Studie nach.
Ende 2023 hat das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ 456 Privatinvestorinnen und -investoren in der Deutschschweiz befragt, wie sie über ausgewählte Aspekte des Anlegerschutzes durch Banken denken:
Die Antworten zeichnen ein klares Bild: Die Bankkundschaft ist mit der Anlageberatung durch ihre Bank zufrieden. Dennoch begrüssen Privatinvestorinnen und -investoren zugleich gesetzlich verbindliche Vorgaben zum Kundenschutz in der Anlageberatung.
Anlagelösungen sind gut auf die Bedürfnisse der Investorinnen und Investoren abgestimmt
Fast drei Viertel der befragten Investorinnen und Investoren beurteilen ihre Anlagelösung als «eher gut» oder «sehr gut» auf ihre finanziellen Bedürfnisse abgestimmt, siehe Abbildung 1 (links). Eine Detailanalyse zeigt, dass Frauen ihre Anlagelösung häufiger als für ihre Situation geeignet beurteilen als Männer. Die Einschätzung der Eignung einer Anlagelösung variiert auch mit dem Anlagevermögen. Für Anlegerinnen und Anleger mit einem höheren Vermögen ist ihre Anlagelösung tendenziell besser auf ihre Bedürfnisse abgestimmt als für jene mit einem tieferen Vermögen. Andererseits: ob die Anlagelösung für die eigenen finanziellen Verhältnisse als geeignet beurteilt wird, ist unabhängig vom Alter der befragten Investorinnen und Investoren sowie unabhängig vom Anlagetyp (Selbstentscheider, Beratungskunde, Vermögensverwaltungskunde)[1].
Dementsprechend schreiben Anlegerinnen und Anleger ihrer Bank mehrheitlich eine hohe Anlagekompetenz zu. Zwei Drittel der befragten Investorinnen und Investoren sind mit der Anlagekompetenz ihrer Bank zufrieden, siehe Abbildung 1 (rechts). Frauen sind mit der Anlagekompetenz ihrer Bank zufriedener als Männer. Und Beratungskunden schätzen die Anlagekompetenz ihrer Bank deutlich höher ein als Selbstentscheider oder Vermögensverwaltungskunden (VV-Kunden).
Abbildung 1: Wie gut ist Ihre aktuelle Anlagelösung mit Ihren finanziellen Verhältnissen, Ihrem Anlagehorizont und Ihren Anlagezwecken abgestimmt? (links) Wie zufrieden sind Sie mit der Anlagekompetenz Ihrer Bank? (rechts)
Worin liegen die Gründe für die hohe Zufriedenheit?
Verbindliche Vorgaben für die Anlageberatung stärken das Vertrauen in die Banken
Obwohl die Privatinvestorinnen und -investoren mehrheitlich mit der Anlageberatung durch Banken zufrieden sind, befürworten sie überwiegend eine gesetzliche Fundierung des Anlegerschutzes, wie er im FIDLEG normiert wird: Im FIDLEG sind verschiedene Informations- und Abklärungspflichten enthalten, die Banken als Teil einer Anlageberatung zu erfüllen haben. Jede dieser Pflichten wird von deutlich mehr als der Hälfte der Privatinvestorinnen und -investoren als «sehr hilfreich» oder «eher hilfreich» beurteilt, siehe Abbildung 2 (links). Bei Frauen sowie Beratungs- und VV-Kunden ist der Wunsch nach einem Anlegerschutz besonders ausgeprägt. Ebenfalls ein erhöhtes Bedürfnis besteht in drei Altersgruppen:
Aufgrund dieser Ergebnisse ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es fast 80 Prozent der befragten Personen begrüssen, wenn die Banken in der Anlageberatung auf eine Risikoabklärung verpflichtet werden, siehe Abbildung 2 (rechts). Besonders gross ist die Zustimmung bei Frauen, jenen Anlegerinnen und Anlegern, die an der Schwelle zum dritten Lebensabschnitt stehen, weniger vermögenden Investorinnen und Investoren sowie bei Beratungs- und VV-Kunden.
Abbildung 2: Wie hilfreich erachten Sie es, wenn die folgenden Punkte mit der Anlageberaterin oder dem Anlageberater besprochen und dokumentiert werden? (links) Wie sinnvoll finden Sie es, wenn Banken verpflichtet werden, in der Anlageberatung auf eine Risikoabklärung besonders zu achten? (rechts)
Was sind mögliche Gründe für die breite Zustimmung zur verbindlichen Regelung des Anlegerschutzes?
Fazit
Eine Anlageberatung, die sich entlang verbindlicher Vorgaben vertieft mit den Anlagezielen, der Risikofähigkeit und dem Anlagehorizont der Kundinnen und Kunden auseinandersetzt, führt nicht nur zu einer Anlagelösung, die auf deren Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie steigert auch das Vertrauen in die Bank, die Identifikation mit der gewählten Anlagelösung und trägt zu «einem guten Gefühl» bei. Folgt aus dieser Erkenntnis, dass Privatinvestorinnen und -investoren einen gesetzlich regulierten Anlageschutz auch im Bereich der sogenannten «nachhaltigen Anlagen» mehrheitlich befürworten würden? Diese Frage beantworten wir in unserem nächsten Blog-Beitrag.
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Und noch für Kurzentschlossene: Die Schweizer FinTech-Branche hat 2023 einen neuen Rekord aufgestellt. Neben dem Wachstum des Sektors zeigen sich aber auch gewisse Abkühlungstendenzen. Die Details erfahren Sie an der IFZ FinTech Konferenz vom 7. März. https://www.hslu.ch/de-ch/wirtschaft/agenda/veranstaltungen/2024/03/07/ifz-fintech-konferenz/
[1] Selbstentscheider treffen den Anlageentscheid selbständig und unabhängig von der Bank. Die Bank führt lediglich den Auftrag aus.
Beratungskunden holen persönliche Empfehlungen bei der Bank ein, treffen den Anlageentscheid danach aber selbst.
Vermögensverwaltungskunden (VV-Kunden) delegieren den Anlageentscheid vollständig an die Bank.
Kommentare
1 Kommentare
Ralph Kleeb
4. März 2024
falsche Titelaussage: "Anlagelösungen sind gut auf die Bedürfnisse abgestimmt" widerspricht den Erfahrungen aus meiner täglichen Arbeit. Die empfohlenen Lösungen sind oft marketing-/margengetrieben und decken die Kundenbedürfnisse nur unzureichend ab. Durch die "Sales-Schulung", welche die Berater durchlaufen, kommt des den meistern Kunden so vor, dass die Beratung gut und individuell erfolgt. Die Studie hat nur dieses Sentiment ermittelt, nicht jedoch die Qualität der Beratung.
Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.