12. Januar 2015
Das Berliner Start-up Bergfürst konzentriert sich im deutschen Crowdfunding-Markt auf eine spannende Nische: Einerseits wird ein Sekundärmarkt für die emittierten Wertpapiere angeboten, was zu einer gewisse Liquidität der Investition führt und ein neuartiges Ertragskonzept im Crowdfunding-Markt ermöglicht. Anderseits positioniert sich Bergfürst mit einem deutlich höheren Ziel-Finanzierungsvolumen oberhalb der bestehenden Crowdinvesting-Plattformen. Neben diesen Alleinstellungsmerkmalen sieht sich Bergfürst auch im Hinblick auf das neue deutsche Kleinanlegerschutzgesetz bestens positioniert, um in Zukunft substanzielle Anteile im Crowdfunding-Markt zu gewinnen. Ist dieses Geschäftsmodell auch für die Schweiz interessant?
Das Unternehmen Bergfürst
Bergfürst wurde im Jahr 2011 von Dr. Guido Sandler und Dennis Bemmann gegründet, um sich auf die Finanzierung von Investitionsmöglichkeiten mit einem Volumen oberhalb des klassischen Crowdfunding (resp. Crowdinvesting) zu konzentrieren. Das jeweilige Ziel-Finanzierungsvolumen bei Bergfürst liegt zwischen EUR 1.5-10 Millionen, was deutlich über dem typischen Crowdinvesting-Projekt liegt. In der Schweiz beträgt dieses beispielsweise rund CHF 560‘000. Im Gegensatz zur vorherrschenden Struktur mit Privatplatzierungen von partiarischen Darlehen oder Nachrangdarlehen von Konkurrenten wie Seedmatch oder Companisto setzt Bergfürst bei der Finanzierung auf die Emission von Aktien, was auch den späteren Sekundärhandel der Anteile vereinfacht. Eine solche Platzierung von Eigenkapital über ein öffentliches Angebot erfordert jedoch eine Erlaubnis der deutschen Finanzbehörden. Bergfürst ist deshalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert und verfügt zusätzlich über eine Banklizenz. Überdies fordert das Gesetz bei Emissionen in dieser Grössenordnung die Veröffentlichung eines Wertpapierverkaufsprospekts, welcher alle relevanten Informationen über den Emittenten und die Investitionsmöglichkeit aufführt.
Auch in Bezug auf das Ertragskonzept wurde ein neuer Weg eingeschlagen: Wie andere Crowdfunding-Plattformen erhält Bergfürst bei einer erfolgreichen Emission eine Platzierungsprovision. Zusätzlich fällt für Emittenten eine jährliche Servicegebühr an, welche die gesamte Administration ihrer Emission abdeckt (z.B. Investor Relations, Handelsplattform, Aktienregister). Dadurch hat Bergfürst neben der einmaligen Provision eine wiederkehrende Einnahmequelle geschaffen, welche eine Diversifikation der Einnahmen ermöglicht.
Spannende Idee: Etablierung eines Sekundärmarkts
Als weiteres Alleinstellungsmerkmal hat Bergfürst eine elektronische Handelsplattform etabliert, auf welcher die Aktien der finanzierten Projekte gehandelt werden können. Mit diesem Sekundärmarkt hat Bergfürst neben der Platzierungsprovision und Servicegebühr eine dritte Einnahmequelle geschaffen, da beim Handeln der Wertpapiere eine Handelsgebühr anfällt. Weder Bergfürst noch andere Teilnehmer treten als Market-Maker auf, welche die Handelsliquidität unterstützen bzw. garantieren würden. Trotzdem hat sich die Liquidität im Sekundärmarkt aus unserer Sicht überraschend gut entwickelt. Seit der Emission von URBANARA im September 2013 sind rund 250‘000 Aktien gehandelt worden, was 75% des ursprünglichen Emissionsvolumens von 300‘000 Aktien entspricht.
Crowdfunding-Regulierung in Deutschland
Im Sommer 2014 stellte die deutsche Bundesregierung den Entwurf eines neuen Kleinanlegerschutzgesetzes vor, welches die Transparenz von Vermögensanlagen auf dem „grauen“ Kapitalmarkt weiter erhöhen soll. In diesem Gesetz soll explizit auch das Thema Crowdfunding behandelt und reguliert werden. Es ist vorgesehen, dass in Zukunft alle Crowdfunding-Projekte unter die Wertpapierprospektpflicht fallen, wenn sie nicht die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
Die Erfüllung dieser Bestimmungen wird vermutlich einen Grossteil der bestehenden Crowdfunding-Plattformen dazu zwingen, ihre Geschäftsmodelle zu überarbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass Bergfürst von der BaFin reguliert ist und somit bereits heute die vorstehenden Voraussetzungen berücksichtigt, sollte es keinen Grund für eine Änderung des Geschäftsmodells wegen regulatorischer Anpassungen geben. Dies kann als entscheidender Vorteil für Bergfürst angesehen werden, sollte das Kleinanlegerschutzgesetz in dieser Form in Kraft treten.
Ein Modell auch für die Schweiz? Einige kritische Überlegungen:
All diese Elemente weisen darauf hin, dass dieses Konzept für den kleinen Schweizer Markt möglicherweise vor allem für eine bestehende Bank spannend sein könnte. Natürlich wäre es auch möglich, dass sich eine neue Crowdinvesting-Plattform in der Schweiz auf diesen Markt und ein solches Geschäftsmodell fokussiert. In Anbetracht des zu erwartenden Volumens im Markt sehen wir hier allerdings Vorteile für Banken.
Fazit
Das Geschäftsmodell von Bergfürst verfügt über interessante Alleinstellungsmerkmale. Die ersten beiden Emissionen (URBANARA und Middendorf Haus) wurden erfolgreich abgeschlossen und der Sekundärmarkthandel kann als durchaus liquide angesehen werden. Insgesamt läuft auf dieser Plattform aber deutlich weniger als in „einfacher gestrickten“, aber sehr erfolgreichen Plattformen wie Companisto oder Seedmatch. Die möglichen Gesetzesänderungen könnten Bergfürst aber in die Karten spielen. Für die Schweiz ist dieses Konzept wohl vor allem für Banken spannend, welche sich in diesem Feld etablieren möchten.
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